Arbeitsrecht: Kein Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls gegen einen Kollegen wegen einer Eigenkündigung

Arbeit Betrieb
29.03.20071678 Mal gelesen

Nach einem Urteil des BAG vom 18. 01. 2007, 8 AZR 234/06 hat ein Arbeitnehmer, der wegen Mobbing durch einen Kollegen selbst kündigt, keine Ansprüche auf Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls gegen den Kollegen.

Der Kläger und der Beklagte waren Arbeitnehmer in der gleichen Firma . Der Kläger wurde im August 2001 von einem anderen Arbeitnehmer angegriffen und verletzt. Dieser wurde dafür strafrechtlich belangt und zur Schmerzensgeldzahlung an den Kläger verurteilt. Während seiner Arbeitsunfähigkeit wurde der Kläger vom Beklagten, der im Unternehmen für Personalangelegenheiten zuständig war, mehrfach angerufen. Unter Verwendung von Formulierungen wie "Schauspieler", "Simulant", "Weib", "Hure", "Drecksack" und "Arsch", die er auf den Anrufbeantworter sprach, beschimpfte er den Kläger wegen der dessen Krankschreibung und nötigte ihn, die Strafanzeige gegen den Kollegen zurückzuziehen. Der Kläger kündigte deshalb sein Arbeitsverhältnis selbst, da er mit dem Druck nicht mehr fertig wurde. Mit der Klage verlangt er von dem Beklagten Ersatz seines Verdienstausfalls. Der Beklagte vertritt die Auffassung, dieser Schaden resultiere ausschließlich aus der Eigenkündigung des Klägers.

DasBundesarbeitsgericht hat die Klage in letzter Instanz abgewiesen.