LAG Schleswig-Holstein: Arbeitgeber darf nicht einfach wegen chinesischer Ehefrau vom Arbeitgeber gekündigt werden

Arbeit Betrieb
20.08.2011633 Mal gelesen
Auch Arbeitnehmer können sich manchmal während der Probezeit erfolgreich gegen ihre Kündigung wehren. Der Arbeitgeber darf hier seine Kündigungsmöglichkeit nicht missbrauchen. Dies ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichtes Schleswig-Holstein.

Im vorliegenden Fall war ein Ingenieur zunächst als Leiharbeitnehmer für einen Zulieferer der Bundeswehr tätig. Dieser Betrieb wusste davon, dass er eine Beziehung zu einer Frau in China unterhielt und nahm daran keinen Anstoß. Nach drei Jahren bot er ihm eine Festanstellung an, was der Ingenieur gerne annahm.

Doch die Freude darüber währte nicht lange. Nach dem ersten Monat der Anstellung stellte der Arbeitgeber ihn frei und kündigte ihn während der ersten sechs Monate. Er berief sich darauf, dass der Mitarbeiter für das Unternehmen wegen der zwischenzeitlichen Heirat der Chinesin ein Sicherheitsrisiko darstellen würde.

 

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein stellte mit Urteil vom 22.06.2011 (Az. 3 Sa 95/11) fest, dass diese Kündigung rechtswidrig gewesen ist. Die Sittenwidrigkeit ergibt sich nach Ansicht der Richter daraus, dass ein Arbeitgeber nicht in die Eheschließungsfreiheit des Arbeitnehmers eingreifen darf. Diese ist nach Art. 6 Abs. 1 GG durch das Grundgesetz besonders geschützt. Darüber hinaus wiegt hier besonders schwer, dass dem Arbeitgeber dies bereits bei der Abwerbung und dem Abschluss des Arbeitsvertrages bekannt gewesen sind. Aufgrund dieses sittenwidrigen und treuwidrigen Verhaltens hat der Arbeitgeber sein Kündigungsrecht auf unzulässige Weise missbraucht.

 

Als Arbeitnehmer kann Sie der Arbeitgeber gewöhnlich während der ersten sechs Monate ohne Angabe von Gründen kündigen. Dies gilt auch, wenn keine Probezeit vereinbart worden ist. Anders sieht es aus, wenn die Kündigung aufgrund von besonderen Umständen willkürlich ist. Diese müssen Sie als Arbeitnehmer allerdings nachweisen können.