Urteil des EGMR: Arbeitnehmer darf Arbeitgeber anzeigen und öffentlich kritisieren: David und die Meinungsfreiheit siegen gegen Goliath

Arbeit Betrieb
21.07.2011 945 Mal gelesen
15.000 € Entschädigung sprach der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einer Berliner Altenpflegerin zu, weil der deutsche Staat ihre Rechte nicht ausreichend geschützt hat. Ihr war gekündigt worden, da sie Missstände des Arbeitgebers kritisiert und ihn angezeigt hatte.

Die Arbeitnehmerin, eine Berliner Altenpflegerin, hatte sich bei der Geschäftsfleitung des Pflegeheims, in dem sie tätig war, über Personalmangel beschwert. Deshalb könne die Pflege nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden. Pflegemängel hatte auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen festgestellt. Die Altenpflegerin hatte gegen den Arbeitgeber zudem Strafanzeige wegen Betruges erstattet.

Ihr wurde fristlos gekündigt. Deutsche Gerichte hatten die Kündigung bestätigt. Die Kündigung nach der Kritik des Arbeitgebers verletzte jedoch die Meinungsfreiheit der Altenpflegerin, meint nun der EGMR, wie u.a. die Zeit (www.zeit.de) heute berichtet.

Geschützt werden mit dem Urteil sogenannte "Whistleblower"-Arbeitnehmer, die auf Missstände in Unternehmen oder Institutionen öffentlich aufmerksam machen.

Meinungsfreiheit versus Schutz des Rufs und der Geschäftsinteressen des Unternehmens

Der EGMR wog die Meinungsfreiheit der Arbeitnehmerin gegenüber dem Schutz des Rufs und der Geschäftsinteressen des betroffenen Unternehmens - des Arbeitgebers - ab und kam zu dem Ergebnis, dass "das öffentliche Interesse an Informationen über Mängel in der institutionellen Altenpflege in einem staatlichen Unternehmen so wichtig" sei, "dass es gegenüber dem Interesse dieses Unternehmens am Schutz seines Rufes und seiner Geschäftsinteressen" überwiegen würde.

Die Bundesregierung hat nun drei Monate Zeit, um gegen die Entscheidung Einspruch einzulegen. Das Urteil des EGMR ist also noch nicht rechtskräftig.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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