LAG Hamm: Fristlose Kündigung von Waldarbeiter wegen Holz-Diebstahl

Arbeit Betrieb
25.05.2011462 Mal gelesen
Das Landesarbeitsgericht Hamm musste sich damit beschäftigen, ob ein Arbeitnehmer wegen der Mitnahme von Holz ohne Anhörung fristlos gekündigt werden durfte.

Im vorliegenden Fall wollte ein Forstwirt Holz aus dem Wald für private Zwecke mit nach Hause nehmen. Als er den Revierleiter darauf ansprach, erhielt er jedenfalls keine ausdrückliche Erlaubnis. Trotzdem lud er einfach eine Ladung Holz im Werte von etwa 250 bis 300 Euro auf den Anhänger seines PKW geladen. Der Arbeitgeber erwischte ihn dabei jedoch und sprach gegen ihn eine fristlose Kündigung aus. Hiergegen klagte der Mitarbeiter erst vor dem Arbeitsgericht Arnsberg und dann vor dem Landesarbeitsgericht Hamm. Nach seiner Ansicht habe er rechtmäßig gehandelt, weil der Revierleiter ihm das Mitnehmen vom Holz für private Zwecke nicht ausdrücklich untersagt habe. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass er bereits seit 38 Jahren in diesen Betrieb beschäftigt gewesen sei. Zumindest hätte er erst einmal eine Abmahnung erhalten müssen.

 

Das Landesarbeitsgericht Hamm schloss sich der Ansicht der Vorinstanz an und wies die Klage des Arbeitnehmers mit Urteil vom 25.03.2011 ab (Az. 10 Sa 1788/10). Die Richter stellten klar, dass Arbeitgeber bei einem Diebstahl oder einer anderen Straftat des Arbeitnehmers zu seinen Lasten normalerweise ohne Abmahnung eine fristlose Kündigung aussprechen dürfen. Auch ein versuchter Diebstahl braucht nicht toleriert zu werden. Zu berücksichtigen ist hier, dass das mitgenommene Holz schon von einem hohen Wert ist. Von daher kann hier nicht von einer Bagatelle ausgegangen werden. Auch ein langjähriger Mitarbeiter darf sich so etwas nicht erlauben. Sonst wird das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig gestört. Nach den Feststellungen des Gerichtes liegt auch keine ausdrückliche Einwilligung des Arbeitgebers vor. Die hätte der Mitarbeiter aber benötigt.