Second Global Motions Picture Fonds / MBP II: CLLB Rechtsanwälte erstreiten Urteil gegen Anlageberater vor dem Landgericht Stuttgart

Anlegerrecht Investor
22.10.20091715 Mal gelesen
Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 16.10.2009 einen Anlageberater wegen fehlerhafter Anlageberatung zu Schadensersatz verurteilt. Die Klägerin, die von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich vertreten wurde, hatte in den Jahren 2001 und 2002 eine Beteiligung an den Medienfonds The Second Global Motion Picture Fonds GmbH & Co KG und der MBP Internationale Medienbeteiligungs-, Film- und TV-Produktionsgesellschaft mbH & Co. KG gezeichnet.
 
Wie das Landgericht Stuttgart in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil festgestellt hat, war die Anlageberatung fehlerhaft. Denn die Klägerin wollte eine sichere Anlage zur Altersvorsorge, was nach Auffassung des Landgerichts Stuttgart weder der Second Global Motions Picture Fonds noch der MBP II sind. Der Berater hätte daher auf die den Beteiligungen immanenten Risiken, insbesondere die des Totalverlustes, hinweisen müssen. Indem er dies unterließ, machte er sich schadensersatzpflichtig. Der Berater hat neben der Schadensersatzforderung für die Beteiligung an den Fonds in fünfstelliger Höhe auch Alternativzinsen i.H.v. 4 % p.a. seit dem Jahr 2001 zu zahlen. Steuervorteile muss sich die Klägerin nicht anrechnen lassen.
 
"Das Urteil ist aber noch unter einem weiteren Gesichtspunkt als positiv zu werten.", so Rechtsanwalt Alexander Kainz, der das Verfahren für die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geführt hat. "Denn das Landgericht Stuttgart hat die Verurteilung des Anlageberaters auch auf die unzureichende Aufklärung über den Erhalt von Innenprovisionen gestützt. Somit wird die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes von Anfang dieses Jahres weiter ausgebaut, indem das Gericht feststellte, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2009 (Az.: XI ZR 510/07) nicht nur auf Banken sondern auch auf freie Berater Anwendung findet."