Aktuelle Rechtslage VW EA288 Motor, Fachanwalt informiert

Anwalt aus Stuttgart, Daimler bzw. Mercedes Dieselskandal
05.03.202140 Mal gelesen
Urteile gegen VW wegen Dieselskandal EA288

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Im September 2019 hatte bereits der SWR über mögliche Abschalteinrichtungen bei VW-Dieselmotoren der Baureihe EA 288 berichtet.

Der EA288 ist nahezu in jedem Dieselfahrzeug von Volkswagen als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden.

Am 3. Dezember 2019 gab es dann eine Razzia der Staatsanwaltschaft Braunschweig in den Räumlichkeiten des VW-Konzerns in Wolfsburg. Dabei wurde die Firmenzentrale gezielt nach Unterlagen zur Motorenreihe EA288 durchsucht.

Bei dieser Motorenreihe handelt es sich um das Nachfolgemodell der berühmt gewordenen Motorreihe EA 189. Bekanntlich haben zigtausende VW -Besitzer wegen dieser Motorenreihe VW auf Schadenersatz verklagt.
 

Trendwende: OLG Köln gegen VW

Vor allen in den letzten zwei Monaten häufen sich die verbraucherfreundlichen Urteile. Dies auch vor dem Hintergrund, dass interne VW-Dokumente ans Licht kamen, die eine Manipulation am EA288-Motor nahelegen.

Bei den vom SWR ausgewerteten Dokumente ist von einer Zykluserkennung und einer zyklusabhängigen Dosierungsstrategie (für AdBlue) die Rede - nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser ein klarer Hinweis auf eine unzulässige Abschalteinrichtung, die dafür sorgt, dass die Fahrzeuge auf dem Prüfstand viel weniger Stickoxid ausstoßen, als im realen Betrieb auf der Straße.

Die Beweislage hat sich somit für die Verbraucher erheblich verbessert.

Nun hat erstmals ein Oberlandesgericht gegen VW entschieden. Nach übereinstimmenden Medienberichten hat aktuell nämlich das Oberlandesgericht Köln VW wegen dem Motor EA 288 verurteilt, Aktenzeichen 19 U 151/20. Es handelt sich um ein sog. Versäumnisurteil, dass bedeutet, dass VW nicht mal im Gerichtstermin erschienen ist.

Nach dem bereits zahlreiche Landgerichte der Argumentation der Verbraucheranwälte gefolgt sind, zeichnet sich nun auch eine Trendwende bei den Obergerichten ab.

Kostenfreie Prüfung vom Experten zum Dieselskandal

 

Sofern Sie ein Dieselfahrzeug des VW-Konzerns fahren, welches nach dem Jahr 2015 gebaut wurde, sollten Sie eine kostenfreie Prüfung über uns in Anspruch nehmen. Hierzu benötigen wir in der Regel nur einen Auszug des Fahrzeugscheins und die Mitteilung über den gezahlten Kaufpreis sowie den aktuellen Kilometerstand.

Die Kanzlei Eser hat schon zahlreiche Geschädigte im Dieselskandal erfolgreich vertreten.
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Die Kanzlei Eser verfügt seit nunmehr 16  Jahren Erfahrung im Verbraucherrecht und im Umgang mit Rechtschutzversicherern. Für die betroffenen Dieselfahrer werden auch die Deckungsanfragen bei den Rechtschutzversicherern gestellt. Zahlreiche Anleger konnten so bereits Deckungsschutz erhalten.