Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 3 GdbR: Insolvenzverwalter verklagt Anleger auf Zahlung

AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, Berlin
07.09.201851 Mal gelesen
Durch Beschluss des Amtsgerichts wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. Die Gesellschaft Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 3 GdbR ist erheblich verschuldet, nun sollen Anleger mit ihrem Privatvermögen anteilig haften. Was tun?

Rechtsanwalt Olaf Spiekermann verklagt als Insolvenzverwalter der Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 3 GdbR deren ehemalige Anleger auf anteilige Rückzahlung von bei der Sparkasse Vorderpfalz aufgenommener Darlehen.

Immobilienfonds Neue Bundesländer Nr. 3 GdbR waren als Investment für Gewerbe- und Einkaufszentren aufgezogen

Eine gelungene Außendarstellung überzeugte viele Anleger in diesen Immobilienfonds als "Steuersparmodell" zu investieren. Hohe Renditen wurden im Prospekt gepriesen und die Anleger waren noch stärker überzeugt. Leider kam es anders, die prognostizierten Renditen konnten nicht erzielt werden. Reduzierte Ausschüttungen waren die Folge bis sie ganz versiegten. Weitere Verschlechterung der Anlage zeigte sich, als die zur Finanzierung aufgenommenen Darlehen nicht mehr vollumfänglich bedient werden konnten.

Zum Hintergrund: Anleger des Immobilienfonds Neue Bundesländer Nr. 3 GbdR geht es jetzt ans Privatvermögen

Durch Beschluss des Amtsgerichts Lufwigshafen / Rhein vom 02.11.2015 zu dem Az. 3b IN 295/2015 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 3 GbdR eröffnet und der Rechtsanwalt Olaf Spiekermann als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Gesellschaft bestellt.

Die Gesellschaft ist bei der Sparkasse Vorderpfalz (vormals Sparkasse Rhein-Pfalz bzw. Sparkasse Ludwigshafen/Rhein) erheblich verschuldet. Es wurden dort zum 30.12.2014 nach Vortrag des Insolvenzverwalters Darlehen in Höhe von 2.957.633,35 Euro fällig gestellt. Für diese sollen die Anleger jetzt mit ihrem Privatvermögen anteilig haften.

Unser Rechtstipp: Prüfung - Mithaftung - Klage

Lassen Sie als Anleger der Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 3 GbdR zunächst prüfen, ob die Forderung inhaltlich und rechtlich nachvollziehbar ist.

Es müssen hier Fragen der Mithaftung anderer Anleger sowie der Verjährung von Ansprüchen überprüft werden. Zudem könnte das angerufene Gericht örtlich unzuständig sein.

Keinesfalls sollten Anleger nach Klageerhebung ungeprüft die Forderung der Gegenseite zum Ausgleich bringen.

Dr. Sven Tintemann, Partner in der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hilft Ihnen gerne, die Ansprüche des Insolvenzverwalters zu prüfen und verfasst bei Bedarf für Sie eine inhaltlich fundierte Klageerwiderung. Hilfesuchenden Anlegern steht die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin unter 030 921 000 40 oder unter info@advoadvice.de zur Verfügung.