IGB Nawaro Bioenergie GmbH & Co. KG drohende Verjährung, schnelles Handeln erforderlich, Fachanwalt informiert kostenfrei

Anlegerrecht Investor
15.08.2018214 Mal gelesen
IGB Nawaro Falschberatung? Anwalt bietet kostenfreie Erstberatung an

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser hat in der Vergangenheit bundesweit zahlreiche geschädigte Anleger gegen Banken und Sparkassen vertreten, die sich an dem Biogasfonds IGB Nawaro Bioenergie GmbH & Co. KG beteiligt haben.

Auch aktuell noch melden sich Anleger und fragen nach Rückabwicklungsmöglichkeiten gegen beratende Banken und Sparkassen. Auch Kunden der Hamburger Sparkasse (Haspa) sind hier betroffen und fragen Herrn Eser nach Rückabwicklungsmöglichkeiten. Insofern teilen Sie Rechtsanwalt Eser mit, dass Sie über unternehmerische Risiken sowie die Existenz und die Höhe von Provisionen und Rückvergütungen nicht seinerzeit aufgeklärt worden sind.

Falsch beratene Anleger sollten aber dringend die im Hintergrund laufende Verjährungsfrist beachten, da nun vielfach die Verjährung droht.

Denn vielfach haben sich die Anleger bereits unterjährig im Jahr 2008 an diesem geschlossener Fonds beteiligt, so dass die tagegenau zu berechnende Höchstverjährungsfrist (ab Beitritt)  demnächst abläuft.

Wenn also der Kunde am 15.08.2008 sich an dem geschlossenen Fonds beteiligt hat, läuft die Verjährungsfrist heute am 15.08.2018 ab.

Für die Anleger ist dieses Ergebnis desaströs, da die Ausschüttungen von 4 % zu vernachlässigen sind. Danach wäre dann von einem beinahe Totalverlust der Anlage auszugehen.

Rückabwicklung über Beraterbanken-/Sparkassen?!

Aufgrund der hohen Anforderungen die vom BGH an eine zutreffende Bankenberatung (auch Sparkassen)  gestellt werden, bestehen zahlreiche rechtliche Ansatzpunkte den beratenden Banken und Sparkassen Falschberatung nachzuweisen.

Für eine  100 %ige Rückabwicklung benötigt der Anleger hierbei nur eine bewiesene Pflichtverletzung.

Berater von Banken und Sparkassen müssen beispielsweise ungefragt Anleger über die Existenz und die genaue Höhe der zugeflossenen Rückvergütungen (Kickbacks) aufklären. Tun sie das nicht, haften sie bereits aufgrund dieser nicht erfolgten Aufklärung. Mit dieser so genannten Kick-Back-Rechtsprechung konnten vielfach Anleger Schadensersatz von den beratenden Banken und Sparkassen erhalten. Es handelt sich im Übrigen auch um einen viel versprechenden Ansatz, um die Vergleichsbereitschaft der Banken zu erhöhen. Denn nach der so genannten Bond-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind Banken und Sparkassen verpflichtet die Anleger anleger- und objektgerecht zu beraten.

Hierbei müssen sie vollständig und zutreffend über alle Risiken und Nachteile der beworbenen Kapitalanlage vor Abgabe der Anlageentscheidung aufklären.

Vor dem Hintergrund der drohenden Verjährung  empfiehlt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser bestehende Ansprüche zeitnah prüfen und gegebenenfalls durchsetzen zu lassen. Die Erfahrung zeigt, dass schon die Einholung einer Kostenschutzzusage bei den Rechtschutzversicherern mittlerweile einige Wochen oder gar Monate in Anspruch nimmt.

Als einen besonderen Service der Anwaltskanzlei Eser Rechtsanwälte wird insoweit die kostenfreie Einholung von Deckungsschutz bei dem jeweiligen Rechtsschutzversicherer angeboten. Hierzu ist zu beachten, dass mindestens 3 Monate vor Abgabe der Beitrittserklärung die Rechtsschutzversicherung bestanden haben muss. Im Falle eines lückenlosen Versicherungsverlaufs kann sogar der aktuelle Versicherer insoweit noch in Anspruch genommen werden.

Für eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung kann der Fragebogen der Kanzlei unter www.eser-law.de verwendet werden. Wir koordinieren sodann die weiteren Maßnahmen.