Rechtsanwalt Ralf Buerger aus Hagen hat den Anleger vertreten und gegen den Vermittler der Anlage Klage auf Schadensersatz erhoben. "Das Landgericht Heilbronn hat im Rahmen dieses Verfahrens einen Vergleich angeboten, dem wir zugestimmt haben. Auf diesem Weg erhält unser Mandant als EN Storage Geschädigter nun einen ansehnlichen Teil seiner schon verloren geglaubten Investition zurück", so Buerger, der als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zahlreiche geschädigte Anleger der EN Storage GmbH vertritt.
In den nächsten Wochen wird noch eine Reihe von Prozessen in Sachen EN Storage GmbH folgen. Rechtsanwalt Buerger ist zuversichtlich, dass auch in diesen Fällen der Schaden für seine Mandanten minimiert werden kann. Denn der Vergleich vor dem LG Heilbronn habe gezeigt, dass der Weg über die Vermittlerhaftung Schadensersatzansprüche geltend zu machen, der erfolgversprechende ist. Rechtsanwalt Buerger: "In dem Verfahren wurde mehr als deutlich, dass der Vermittler meinen Mandanten nicht über das bestehende Totalverlust-Risiko aufgeklärt und damit seine Aufklärungspflichten eindeutig verletzt hat und somit auch in der Haftung steht."
Für Rechtsanwalt Buerger ist die unterbliebene Aufklärung beileibe kein Einzelfall: "Aus meinen Gesprächen mit den Anlegern war immer wieder zu hören, dass vom Totalverlust-Risiko bei der Anlagevermittlung keine Rede war. Das ist häufig auch Kalkül der Vermittler. Denn sichere Geldanlagen lassen sich natürlich wesentlich leichter an den Mann bringen. Darum werden die Risiken einer solchen Kapitalanlage schlicht und einfach verschwiegen oder verharmlost. Dies ist jedoch eine massive Verletzung der Aufklärungspflicht der Vermittler, die dafür haftbar gemacht werden können."
Das Insolvenzverfahren über die EN Storage GmbH wurde schon vor Monaten eröffnet. Allerdings werden die geschädigten Anleger ihre Ansprüche über die Insolvenzquote kaum befriedigen können, da der größte Teil ihres investierten Geldes in dunklen Kanälen versickert ist und bei der EN Storage GmbH Sachwerte kaum vorhanden sind. "Unabhängig vom Insolvenzverfahren können daher auch Schadensersatzansprüche geprüft werden", so Rechtsanwalt Buerger.