WGF Insolvenz: Hypothekenanleihen-Anleger können sich im Insolvenzverfahren von Fachanwälten vertreten lassen

WGF Insolvenz: Hypothekenanleihen-Anleger können sich im Insolvenzverfahren von Fachanwälten vertreten lassen
14.03.2013557 Mal gelesen
Nachdem das Insolvenzverfahren der WGF AG eröffnet ist, kommen auf die Anleger verschiedene Maßnahmen wie die Forderungsanmeldung zu. Anleger, die bei dem Anstehenden Unterstützung wünschen, können sich an Fachanwälte wenden.

Wer von einem insolventen Unternehmen Geld möchte, auf den warten verschiedene Herausforderungen. Denn bei einem Insolvenzverfahren müssen Fristen beachtet, Handlungen wahrgenommen werden und weiteres. Aktuell kommt dies auch Anleger zu, die in Hypothekenanleihen oder Genussrechte der insolventen WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG investierten. Für diese Anleger steht bis zum 26.04.2013 die Anmeldung ihrer Forderungen an.

 

Ein wichtiger Vorgang, denn nur angemeldete Forderungen werden in einem Insolvenzverfahren beachtet. Für die Mehrzahl der WGF Anleihen- und WGF Genussschein-Anleger dürfte die Anmeldung einer Forderung jedoch kein vertrautes Terrain sein. WGF-Anleger, die auf Nummer sicher gehen möchten, sollten die Anmeldung der Forderungen einem Fachanwalt überlassen werden, der spezielles Wissen im Insolvenzrecht vorweisen kann.

 

Fachanwälte können Anleger im Insolvenzverfahren vertreten

 
Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt hunderte Anleger der WGF AG. Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer prüft den Insolvenzplan der WGF AG und meldet mit seinem Team von Insolvenzsachbearbeitern die Forderungen an. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll mit seinem Team vertritt die Anleger bezüglich Schadensersatzansprüche gegen die in Betracht kommenden Verantwortlichen. Erste Ansprüche wurden bereits angemeldet. So ist gewährleistet, dass die Anleger fachgerecht beraten und vertreten werden.

 

Anleger, die in WGF Anleihen oder Genussscheine investierten, und angesichts dieser anstehenden, wichtigen Termine professionelle Unterstützung wünschen, können sich an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wenden. Die Kanzlei des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll vertritt bereits hunderte Anleger verschiedener WGF Anleihen.

 

Weitere Informationen:

Internetseite der WGF Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.wgf-interessengemeinschaft.de