Der Schiffsfonds Fondshaus Hamburg Fonds Nr. 27 ist zahlungsunfähig. Am 23.07.2012 wurde vor dem Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Die beiden Containerschiffe MS Silver Bay und MS Sunset Bay werden zwangsverwaltet. Damit haben die Probleme der Schiffsbeteiligung FHH Fonds Nr. 27 einen neuen "Höhepunkt" erreicht. Bereits Anfang 2010 befanden sich die Finanzen des FHH Fonds Nr. 27 in Bedrängnis, weswegen mit der Bank eine zweijährige Tilgungsaussetzung vereinbart werden musste. Die Anleger des Schiffsfonds mussten daher auf Ausschüttungen verzichten.
Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
Doch die ausgefallenen Ausschüttungen nehmen sich harmlos neben den jetzt drohenden Verlusten im Insolvenzverfahren aus. Was können die Anleger des FHH Fonds Nr. 27 neben der Teilnahme am Insolvenzverfahren unternehmen, um ihr Geld zu retten? Eine Möglichkeit ist die rechtliche Überprüfung der Investition in den Schiffsfonds. So kann geklärt werden, welche weiteren Alternativen den Anlegern des FHH Fonds Nr. 27 offen stehen und ob ein verlustfreier Ausstieg ermöglicht werden kann. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten und ob deshalb Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum stehen.
Fehlerhafte Anlageberatung kann zu Schadensersatz führen
Beispielsweise versäumten Banken und Anlageberater häufig, die Anleger ausreichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufzuklären. Die Insolvenzanmeldung des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 27 zeigt, dass Verlustrisiken sich realisieren können. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Ein weiterer typischer Fehler eines Anlageberatungsgesprächs ist das Versäumnis, die Anleger über Provisionen aufzuklären, die bei der Vermittlung von geschlossenen Schiffsfonds oft und üppig an die Berater flossen.
Wurden Anleger des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 27 falsch beraten, bestehen für sie gute Chancen, dass sie sich von dem insolventen Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern können. Die Anleger des FHH Fonds Nr. 27 sollten in der jetzigen Situation daher nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.
Weitere Informationen:
Infoseite Fondshaus Hamburg Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen
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