HSC Optivita XI UK – Hilfe für Anleger

HSC Optivita XI UK – Hilfe für Anleger
18.03.2012475 Mal gelesen
Schadensersatz für Anleger.

Die HCI-Tochtergesellschaft Hanseatische Sachwert Concept GmbH (HSC) platzierte 2008 den Lebensversicherungsfonds Optivita XI UK auf dem Markt. Die Anleger konnten im Zeitraum Juni 2008 bis März 2010 Beteiligungen an dem Lebensversicherungsfonds erwerben; mindestens 5.000 Euro mussten investiert werden. Die Laufzeit des HSC Optivita XI UK beträgt 15 ½ Jahre und endet im Jahr 2023. Der Fonds HSC Optivita XI UK investierte in Policen britischer Kapitallebensversicherungen und übernahm es, für die Versicherten die Versicherungsbeiträge zu bezahlen. Im Gegenzug kann der Fonds mit den Policen handeln und im Todesfall die Versicherungssumme kassieren.

 

Die erste Ernüchterung kam kurz nach dem Start des Lebensversicherungsfonds HSC Optivita XI UK. Die Anleger mussten gleich auf die erste Ausschüttung in Höhe von 6 % des investierten Kapitals verzichten. Hintergrund dieser Entwicklung ist die Krise der britischen Kapitallebensversicherungen, die diese wegen der Finanzkrise durchlaufen: Die Rückkaufwerte der Policen und die Schlusszahlungen wurden von den Versicherern reduziert. Den Lebensversicherungsfonds wurde damit die Kalkulationsgrundlage entzogen. Ob der Fonds HSC Optivita XI UK je den Prognosen und Erwartungen entsprechend ausschütten wird, ist angesichts der Krise des britischen Versicherungsmarkts nicht abzusehen.

 

Hilfe für Anleger

 

Anleger des Lebensversicherungsfonds HSC Optivita XI UK, die wegen dieser Entwicklung um ihr investiertes Geld fürchten, sollten erwägen, sich rechtlich beraten zu lassen. Im Rahmen einer rechtlichen Beratung können Möglichkeiten zum Ausstieg aus dem Lebensversicherungsfonds HSC Optivita XI UK ausgelotet werden. Ein Ansatzpunkt ist die Anlageberatung durch Banken und Anlageberater, die in vielen Fällen weder anleger- noch anlagegerecht und somit falsch war. Im Fall einer Falschberatung stehen die Chancen der Anleger gut, dass sie sich von ihren Beteiligungen an dem Lebensversicherungsfonds HSC Optivita XI UK lösen können und Schadensersatz von Banken und Anlageberatern fordern können.

 

Beispielsweise versäumten Banken und Anlageberater häufig, die Anleger auf den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds und die damit verbundenen Risiken hinzuweisen. So verträgt sich das Risiko des Totalverlusts, das jedem Unternehmen innewohnt, nicht mit dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage. Auch mussten die Anleger über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs) aufgeklärt werden. Der Prospekt, in dem der Lebensversicherungsfonds HSC Optivita XI UK dargestellt und beschrieben wird, muss ebenfalls gewisse Mindeststandards erfüllen.

 

Anleger, die ihre Beteiligung zum 31.12.2013 kündigen wollen, können ebenfalls überlegen, sich professionell unterstützen lassen, um wirksam zu kündigen. Anleger des HSC Optivita XI UK die das Gefühl haben, dass sie falsch beraten wurden oder ihre Kapitalanlage kündigen wollen, sollten daher nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden.

Mehr Infos:

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HSC Opitvita Infoportal

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