Steinhoff International Holdings N.V.

Aktienrecht
18.12.20172541 Mal gelesen
Mutmaßliche Bilanzfälschung – Steinhoff-Aktionäre könnten vor deutschen Gerichten Schadenersatz in Milliardenhöhe fordern

Die Steinhoff International Holdings N.V. (Steinhoff) veröffentlichte am 05.12.2017 um 21.44 Uhr mitteleuropäischer Zeit eine Ad-hoc-Mitteilung mit einer Meldung, die den Kapitalmarkt erschütterte: Hiernach hat der Aufsichtsrat von Steinhoff neue Hinweise auf Bilanzunregelmäßigkeiten erhalten, welchen nachgegangen werden müsse. Die Präsentation der Bilanz wurde deshalb auf unbestimmte Zeit verschoben. Der Vorstandsvorsitzende Markus Jooste räumte zugleich seinen Posten.

Die Nachricht führte am 06.12.2017 zu einem Kurssturz der Steinhoff-Aktie. Die Aktie brach zeitweise um bis zu 70% ein. Innerhalb eines Tages wurde damit ein Milliardenvermögen vernichtet.

Bereits zuvor gab es Spekulationen um Bilanzmanipulationen. So soll der zweitgrößte europäische Möbelkonzern seine Investoren u.a. über große Verschiebungen zwischen verbundenen Unternehmen im Unklaren gelassen haben. Steinhoff hatte die insoweit erhobenen Vorwürfe in Hinblick auf dubiose Geschäftspraktiken allerdings zurückgewiesen. Erst im August dieses Jahres berichtete das Manager Magazin darüber, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen den Vorstandsvorsitzenden des Möbelherstellers sowie gegen weitere Personen wegen des Verdachts der Bilanzfälschung ermittelt. Steinhoff veröffentlichte daraufhin am 24.08.2017 eine Ad-hoc-Mitteilung, in welcher die Darstellungen in der Presse zurückgewiesen wurden: Wesentliche Fakten und Vorwürfe seien falsch oder irreführend, teilte der Konzern mit. Umso überraschender erreichte heute den Kapitalmarkt die Nachricht über die erneuten Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in den Bilanzen.

"Nach unserer Rechtsauffassung könnte Steinhoff wegen unrichtiger Kapitalmarktinformationen gegenüber seinen Aktionären schadenersatzpflichtig sein, und zwar im Milliardenbereich", erklärt Marc Schiefer, Geschäftsführer und Rechtsanwalt der TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

"Wenn sich die Vorwürfe bewahrheiten, stehen neben der Verletzung von Ad-hoc-Pflichten nach Art. 17 MAR auch Prospektfehler im Raum", so Schiefer weiter. "Vorliegend gehen wir davon aus, dass dann potentiell jeder Steinhoff-Aktionär - unabhängig vom Kaufzeitpunkt - Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen kann. Dieses also seit dem Börsengang im Jahr 2015", ergänzt TILP Litigation Rechtsanwalt Maximilian Weiss.

Investoren aus dem In- und Ausland haben bereits Kontakt zu TILP aufgenommen. Sollten sich die Vorwürfe weiter erhärten, wird TILP den geschädigten Investoren empfehlen, rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen einzuleiten. 

Interessenten können sich kostenfrei für weitere Informationen unter www.steinhoff-sammelklage.de registrieren.