KanAm: US-Grundinvest Fonds schließt die Türe: "yes we KanAm? - c´est fini."

Aktien Fonds Anlegerschutz
01.10.2010829 Mal gelesen

Der Slogan mit dem man um Anleger warb,  ließ in so manchem das Gefühl aufkommen, so etwas wie einen "Heimvorteil" zu haben.

Und dieses Gefühl lag nicht ganz fern, denn:

Die KanAm Grund Kapitalanlagegesellschaft mbH bietet seit Mai 2003 ein Novum im Bereich der Offenen Immobilienfonds , denn mit der Auflegung  des KanAm US-Grundinvest Fonds können die Anleger erstmals in Deutschland in einen Offenen Immobilienfonds auf US-Dollar-Basis investieren.

Fern lag  daher nur der Grund, auf dem man nach der Entscheidung baute (Standorte USA / Canada). 

Anleger des KanAm USA XXII wurden nun Anfang September 2010 von ihren Beratern davon in Kenntnis gesetzt, dass die KanAm samt der übrigen Vertragspartner weiterhin nach Möglichkeiten suche, die Regie zurückzuerlangen und das Projekt wieder an sich binden zu können. Denn die Kontrolle über das Projekt Meadowlands hatten am 9. August 2010 die finanzierenden Banken im Wege eines sog. "Chance of Control" übernommen.

Zwar seien die Fonds nicht insolvent, dennoch können die Fonds aus dem Projekt keine Erträge mehr erwarten.

Saß die KanAm nun seit August vor der Türe ihres mitinitiierten Projektes, so blieb bloß die Hoffnung, dass sie einen Fuß zurück in diese bekommen würde.  Dem war nicht so. Die Sueddeutsche Zeitung titulierte unlängst: "Das Geld ist weg" und stellt den Verlust der Anleger in Höhe von ca. 400.000.000 € in den Raum. Das Handelsblatt zog heute am 1. Oktober 2010 nach und berichtet über die Schließung des Kanam US-Grundinvest, womit der erste offene Immobilienfonds abgewickelt wird. Die Auflösung des Fonds reiht sich in die Hiobsbotschaften der KanAm ein und wirft die Frage auf, ob und in welcher Höhe überhaupt eine Auszahlung des Fondsvolumen erfolgen wird. Die Ungewissheit bleibt und steigt, denn maßgeblich wird sein, zu welchen Preisen die Kanam die verbleibenden sieben Gebäude verkaufen können wird.

Anleger, die über eine Rückabwicklung nachdenken, sollten  ihre Unterlagen von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Denn auch in diesem Fall gelten die klassischen Vorgaben einer korrekten Beratung beim Verkauf dieser Geldanlage. Sollte keine anlegergerechte oder anlagegerechte Beratung stattgefunden haben, hat jeder Anleger das Recht seine Beteiligung zurück zu geben und das eingesetzte Kapital inklusive entgangenen Gewinn zurück zu fordern. Auch das Thema "Kick-Back" dürfte hier erneut eine Rolle spielen. Sollten daher die einzelnen Anleger nicht über gezahlte Provisionen informiert worden sein, würde dies alleine schon zu einer Falschberatung mit der Konsequenz der Rückabwicklung führen.