Schiffsfonds ein weiteres Problem auf dem grauen Kapitalmarkt

Aktien Fonds Anlegerschutz
01.10.2010685 Mal gelesen

Geschlossene Schiffsfonds sind nun ebenfalls von der Finanzkrise betroffen. Viele Kapitalanleger sind verunsichert und haben Angst um ihr investiertes Geld. Sie fürchten einen großen Schaden davon zu tragen. Nach Angaben von Stiftung Warentest werden zwei Drittel der Schiffsfonds die jährlichen Ausschüttungen nicht mehr bezahlen können. Selbst Rückzahlungen der bereits erhaltenen Ausschüttungen sind nicht ausgeschlossen. Die Schieflage der Schiffsfonds könnte weitreichende Konsequenzen für ihre Anleger haben.

Einige Ursachen für die schlechte Entwicklung sind Faktoren wie Rückgang der Fracht- und Charterraten, zu viele neue Containerschiffe und die allgemeine Weltwirtschaftskrise.

 Eine Erholung der Schiffsfonds ist derzeit kaum absehbar.

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt müssen viele Anleger mit einem hohen Verlust rechnen. Ausbleibende Ausschüttungen können ein erstes Signal hierfür sein. Die Anteile vieler Schiffsfonds sind nur noch zu einem geringen Preis veräußerbar. Einen Käufer für diese Anteile zu finden ist ebenfalls nicht einfach, da es hierzu einen geregelten Zweitmarkt nicht gibt. Die Gesellschaften können sogar unter Umständen Nachzahlungen von den Gesellschaftern fordern. Im schlimmsten Fall müssen Anleger nicht nur mit einem Totalverlust rechnen, sondern könnten sogar im Falle einer Insolvenz für die Verluste der Gesellschaft in Haftung genommen werden.

 Haftung für falsche Beratung:

 Sollten Anleger von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Desweiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss. Deshalb kann im Fall der Zahlung von Innenprovisionen bzw. "Kick-Backs" und mangelnder Information hierüber der Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht geschlossen.

Wie sollte man nun weiter vorgehen?

Betroffene Anleger von Schiffsfonds, sollten deren in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen.