DG-Fonds (DG Bank, DZ Bank AG): neue Hoffnung für Anleger nach Urteil des OLG Stuttgart

Aktien Fonds Anlegerschutz
29.08.20101052 Mal gelesen
Urteil des OLG Stuttgart bringt neue Hoffnung für Anleger der DG-Fonds der DZ Bank
Nachdem das OLG Stuttgart die Südwestbank AG zugunsten eines Anlegers des DG-Fonds Nr. 36 zu Schadensersatz verurteilt hat, dürfen die Anleger der DG-Fonds weiter hoffen unbeschadet aus den Immobilienfonds herauszukommen.
 
Das OLG Stuttgart hat geurteilt, dass die Bank nicht ausreichend aufgeklärt hatte. Insbesondere sei nicht über Rückvergütungen, sog. Kick-Backs belehrt worden. Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH zu Kick-Backs ist dies jedoch zwingend erforderlich, sonst macht sich eine Bank schadensersatzpflichtig. Daneben muss nach dem BGH über Provisionen in bestimmter Höhe aufgeklärt werden. Der Anleger des DG-Fonds Nr. 36 kann aufgrund des Urteils des OLG Stuttgart sein eingesetztes Geld zurückbekommen.
 
Weitere Klagen werden gegen die Verantwortlichen vorbereitet, teilt Rechtsanwalt Ralph Sauer von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mit Sitz in Lahr zwischen Freiburg und Offenburg mit. Viele Anleger wohnen in Baden-Württemberg. Anleger sollten nicht weiter abwarten, sondern handeln, da die Ansprüche zum Ende eines Jahres zu verjähren drohen. Sind die Ansprüche erst einmal verjährt, ist es kaum möglich aus den DG-Fonds unbeschadet heraus zu kommen.