DFO Deutschlandfonds – vormals DBVI Deutsche Beamtenvorsorge – Gericht entscheidet erneut zu Gunsten der Anleger! Kapitalanlagerecht aktuell: Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:

Aktien Fonds Anlegerschutz
26.11.20091821 Mal gelesen
Viele Anleger der DFO - Fonds haben sich als so genannte Ansparer zur ratenweisen Einzahlung der Anlagesumme verpflichtet.
So kommt es, dass auch heute noch viele Anleger monatlich anteilige Einzahlungen erbringen, die nicht mehr an den Beteiligungsvertrag gebunden sein möchten.
Neben den bereits erfolgreichen Strategien, den Widerruf nach dem Haustürwiderrufsrecht zu erklären (Landgericht Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 19.10.2007) bzw. der Geltendmachung von Schadensersatz (Landgericht Essen, Entscheidung vom 21.04.2008), die auch bei Anlegern ggf. Erfolg versprechend sind, die die Anlagesumme auf einmal gezahlt - oder über eine Bank finanziert haben, kommt nun Hilfe ausgerechnet aus dem Vertragswerk selbst. Nach Auffassung des Amtsgericht Westerburg enthält der Gesellschaftsvertrag, zumindest in der Form aus den Jahren der dort anhängigen Verfahren, die DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG betreffend, bereits selbst eine Möglichkeit die Beteiligungssumme zu reduzieren und sich erfolgreich gegen gerichtliche Schritte der Fondsgesellschaft gerichtet auf die Beitreibung der monatlichen Raten zu wehren.
 
Anleger die mit einem gerichtlichen Mahnverfahren überzogen werden sollte folglich nicht ohne Gegenwehr die Titulierung einer abwehrbaren Forderung hinnehmen.
 
Rechtsanwalt Jörg Reich ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.