Anleger sollten Kündigungsmöglichkeit bei GEF - Grundertragfonds bis Ende März 2009 nutzen!

Aktien Fonds Anlegerschutz
19.03.20091049 Mal gelesen

Laut Vertrag mit der GEF (Grundertragfonds) aus Konstanz gibt es die erste "ordentliche" Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von 9 Monaten auf Ende des Jahres 2009. Anleger sollten diese Möglichkeit dringend nutzen, dies in Kombination mti einer fristlosen Kündigung, um aus den Verträgen herauszukommen!

 

Die GEF ist schon seit Jahren vertragsbrüchig, Bilanzen und Kontoauszüge werden viel zu spät übersandt, und je schneller die Anleger ihr Geld zurückverlangen, desto größer die Chancen, noch etwas zu kriegen!

 

Lassen Sie sich anwaltlich bei uns beraten, wie Sie vorgehen können!