Lebensversicherung: Geld durch Widerspruch zurückholen

Lebensversicherung: Geld durch Widerspruch zurückholen
11.01.2017130 Mal gelesen
Widerspruch der Lebensversicherung häufig finanziell lukrativer als die Kündigung der Police.

Lebensversicherungen und Rentenversicherungen galten über Jahrzehnte als wichtiger Baustein für die private Altersvorsorge. Allerdings: Ein großer Teil der Policen erlebten gar nicht das Ende der vereinbarten Laufzeit, da die Versicherungen schon vor Ablauf aus unterschiedlichen Gründen wieder gekündigt wurden.

 "Für den Versicherungsnehmer ist die Kündigung in der Regel aber ein dickes Verlustgeschäft. Denn der Versicherer zahlt dann nur den Rückkaufswert. Daher kann es sich für den Verbraucher lohnen, den Widerspruch seiner Lebensversicherung prüfen zu lassen", sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei der Kanzlei AJT in Neuss.

Die Gründe warum viele Lebensversicherungen und Rentenversicherungen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden, sind vielfältig. Sie passen nicht mehr ins Konzept, es besteht dringender Liquiditätsbedarf oder sie werfen schlicht und einfach viel weniger ab, als bei Vertragsabschluss noch gedacht wurde. Dennoch bleibt die Kündigung kein guter Weg, um sich von der Police zu trennen. Finanziell deutlich lukrativere Aussichten bietet hingegen der Widerspruch der Lebensversicherung. Rechtsanwalt Jansen: "Nach einem erfolgreichen Widerspruch erhält der Verbraucher nicht nur den Rückkaufswert, sondern fast seine gesamten geleisteten Prämien wieder zurück. Lediglich für den gewährten Versicherungsschutz muss er sich einen gewissen Abschlag gefallen lassen. Dennoch bleiben auf diese Weise zumeist ein paar tausend Euro mehr für den Verbraucher übrig als bei einer Kündigung."

Die Tür zum Widerspruch haben viele Versicherungsunternehmen selbst aufgestoßen, indem sie ihre Kunden nicht richtig über ihre Widerspruchsmöglichkeiten aufgeklärt und / oder die Versicherungsunterlagen nicht vollständig übergeben haben. Dadurch wurde in der Regel die Widerspruchsfrist nie in Gang gesetzt und der Widerspruch kann auch noch Jahre nach Abschluss erklärt werden. Selbst eine Klausel, die vielfach zwischen 1994 und 2007 bei Lebensversicherungen nach dem sog. Policenmodell verwendet wurde, ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs unwirksam. Diese Klausel besagte, dass das Widerspruchsrecht spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie auch dann erlischt, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß belehrt wurde. "Da diese Klausel ungültig ist, besteht auch bei diesen Verträgen häufig immer noch die Möglichkeit zum Widerspruch", so Rechtsanwalt Jansen.

Selbst wenn die Lebens- oder Rentenversicherungen bereits gekündigt wurden, kann in vielen Fällen nachträglich noch der Widerspruch erklärt und sich auf diese Weise Geld von den Versicherern zurückgeholt werden", so Rechtsanwalt Jansen.

Für alle, die ihre Lebensversicherung kündigen möchten oder dies schon getan hat, kann es sich also lohnen, die Widerspruchsmöglichkeiten prüfen zu lassen.

 

Mehr Informationen: https://www.ajt-neuss.de/widerruf-widerspruch-lebensversicherungen