GarantieHebelPlan ’08 – Klage gegen Anleger abgewiesen!

Aktien Fonds Anlegerschutz
25.11.2016152 Mal gelesen
CLLB Rechtsanwälte vermelden weiteren Erfolg bei der Verteidigung gegen Klage von GarantieHebelPlan ’08.

25.11.2016: Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, können weitere Erfolge für Anleger von GarantieHebelPlan '08 erzielt werden. So hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 18.11.2016 eine Klage von GarantieHebelPlan '08 gegen einen Anleger, der von CLLB Rechtsanwälte vertreten wird, abgewiesen.

"Die Klageabweisung ist ein erfreuliches Signal für alle Anleger, die von GarantieHebelPlan '08 in Anspruch genommen werden. Das Urteil in dem von uns geführten Verfahren zeigt, dass Anleger, die Mahnbescheide oder Klagen erhalten, in jedem Fall rechtlichen Rat einholen und prüfen lassen sollten, ob der behauptete Anspruch tatsächlich besteht und die Anleger die Zahlungen auch tatsächlich leisten müssen", so Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. "Wir raten in jedem Fall ab, die Forderung ohne anwaltliche Prüfung einfach zu zahlen", so Aylin Pratsch weiter.

GarantieHebelPlan '08 sollte nach den Angaben des Emissionsprospekts Anlegergelder in Kapitalanlagen, insbesondere in britische bzw. fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds investieren. Den Anlegern wurden überdurchschnittliche Erträge versprochen, indem die Investitionen neben dem Eigenkapital auch durch Fremdkapital getätigt werden sollten (Hebelgeschäft). Diese Hebelung sollte bis zu 300 % des Eigenkapitals betragen können.

Die Anleger konnten ihre Einlagen entweder sofort in voller Höhe einzahlen oder ratierlich in Form eines monatlichen Ratensparplans. Gerade bei den Ratensparplänen haben Anleger teilweise sehr hohe Einlagen im fünf- bis sechsstelligen Bereich gezeichnet, die jedoch mit geringen monatlichen Raten über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren bespart werden sollten.

GarantieHebelPlan '08 hat zunächst mit Mahnbescheiden versucht, bei Anlegern ausstehende Raten oder - im Falle von Kündigungen - Ausschlusskosten geltend zu machen. Nach Kenntnis von CLLB Rechtsanwälten haben etliche Anleger, die sich gegen die Mahnbescheide gewehrt haben, daraufhin Klagebegründungen erhalten.

Zahlreiche Anleger haben umgehend nach Erhalt der Klage CLLB Rechtsanwälte mit der Verteidigung gegen die Klage beauftragt - mit Erfolg!

CLLB Rechtsanwälte empfehlen daher Anlegern, die Mahnbescheide und/ oder Klagen von GarantieHebelPlan '08 erhalten, umgehend rechtlichen Rat einzuholen, da die Fristen in derartigen Verfahren sehr kurz sein können. Regelmäßig ist eine Reaktion innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung erforderlich, um rechtliche Nachteile abzuwenden.

CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen Ansprüche der Fondsgesellschaft. Darüber hinaus vertreten CLLB Rechtsanwälte bereits geschädigte Anleger, um deren Schadensersatzansprüche unter anderem gegen Anlageberater, Gründungsgesellschaften und die Treuhandgesellschaft geltend zu machen. Hierbei haben CLLB Rechtsanwälte auch bereits Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger der GarantieHebelPlan '08 erwirkt. In anderen Fällen konnten Vergleiche für geschädigte Anleger der GarantieHebelPlan '08 geschlossen werden.

Pressekontakt: Rechtsanwältin Aylin Pratsch, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de Web: www.cllb.de