GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG: Vorläufiges Insolvenzverfahren

GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG: Vorläufiges Insolvenzverfahren
23.11.2016275 Mal gelesen
Amtsgericht Esslingen eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG

Die GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG hatte am 18. November 2016 per Ad hoc Mitteilung bekanntgegeben, dass sie kurzfristig einen Insolvenzantrag stellt. Das Amtsgericht Esslingen hat auf den Insolvenzantrag hin am 21. November 2018 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde vom Amtsgericht Esslingen Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli von der Sozietät Pluta bestellt.

Mit der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG fällt erneut ein Emittent aus dem Segment der Mittelstandsanleihen aus. Die Gesellschaft hatte im März 2014 eine Unternehmensanleihe (WKN: A1YC7Y / ISIN: DE000A1YC7Y7) mit vierjähriger Laufzeit und einem Kupon von 6,5 % begeben. Die Anleihe mit einem Volumen von 35 Mio. Euro diente zur Finanzierung eines einzigen Projekts, nämlich dem Bau des sog. GEWA-Towers in Stuttgart-Fellbach. Dieser besteht aus einem Hochhaus mit Wohnungen und einem angrenzenden Hotel.

 

Hintergrund für den Insolvenzantrag

Die GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG teilte in der Ad hoc Mittteilung vom 18. November 2016 mit, dass Grund für den Insolvenzantrag die gescheiterten Gespräche über die Fortführung der Bauarbeiten am GEWA-Tower mit dem Generalunternehmer seien. Die Gespräche waren notwendig geworden, weil Abstimmungsbedarf über die weitere Finanzierung und Bau-Planung des Projektes bestanden haben soll und die Bauarbeiten unterbrochen worden waren. Hierüber hatte die GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG am 11. November 2016 informiert.

Der Insolvenzantrag kam für die Anleger überraschend, weil die GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG in der Ad hoc Mitteilung vom 11. November 2016 nicht darauf hingewiesen hatte, dass bei einem Scheitern der Gespräche ein Insolvenzantrag gestellt werden müsste. Zudem hatte das Unternehmen Ende Oktober Gerüchte über einen finanziellen Engpass bei dem Projekt nachdrücklich dementiert. Auch meldete das Unternehmen am 20. Oktober 2016 den Verkauf des zu dem Projekt gehörenden Hotels an einen privaten Investor.

 

Auswirkungen für die Anleihegläubiger

Derzeit sind die Auswirkungen des Insolvenzverfahrens der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG noch offen. Die Gesellschaft hat zwar mitgeteilt, dass geplant sei, das GEWA-Tower Projekt im Rahmen des Insolvenzverfahrens fertigzustellen. Ob und unter welchen Bedingungen es hierzu kommt, bleibt jedoch abzuwarten.

Sollte das Projekt im Rahmen des Insolvenzverfahrens nicht abgeschlossen werden können, hängt für die Anleihegläubiger viel davon ab, wie werthaltig die Sicherheiten sind, die für die Anleihe gegeben wurden. So wird es in Bezug auf die Grundschuld, die zur Besicherung der Forderungen der Anleihegläubiger bestellt wurde, darauf ankommen, welchen Wert das Objekt im aktuellen Zustand hat. Auch die exklusiv an die Anleihegläubiger abgetretenen Mieteinnahmen aus dem Mietvertrag über das Hotel dürften nicht werthaltig sein, wenn das Projekt nicht fertiggestellt wird.

Für Fragen zu den konkreten Folgen eines vorläufigen Insolvenzverfahrens steht die Kanzlei ARES Rechtsanwälte betroffenen Anleihegläubigern gerne zur Verfügung.

 

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte ist auf die Vertretung geschädigter Anleger im Bank- & Kapitalmarktrecht spezialisiert.