Gebr. Sanders GmbH & Co. KG ist zahlungsunfähig – Zinszahlung bleibt aus

Gebr. Sanders GmbH & Co. KG ist zahlungsunfähig – Zinszahlung bleibt aus
14.10.2016503 Mal gelesen
Die am 22. Oktober fällige Zinszahlung für die Anleihe-Anleger der Gebr. Sanders GmbH & Co. KG bleibt aus. Der Bettenhersteller ist zahlungsunfähig.

Damit ist auch das ursprünglich geplante Schutzschirmverfahren geplatzt. Stattdessen hat das Amtsgericht Bersenbrück nun das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angeordnet.

Die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG hatte 2013 eine Mittelstandsanleihe begeben (ISIN: DE000A1X3MD9 / WKN: A1X3MD). Das Emissionsvolumen sollte bei bis zu 22 Millionen Euro liegen. Die Anleihe sollte mit 8,75 Prozent jährlich verzinst werden, wobei die Zinszahlungen jeweils zum 22. April und 22. Oktober fällig sind. Im Oktober 2018 sollte die Anleihe zurückgezahlt werden.

Bereits Ende September hatte die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens gestellt, da die Verlängerung einer zum 30. September auslaufenden Kreditlinie ungewiss war. Inzwischen ist klar, dass der Kredit nicht verlängert wird. Damit ist auch die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens eingetreten und ein Schutzschirmverfahren nicht mehr möglich. Nun soll die Sanierung des Unternehmens im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung vorangetrieben werden. Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden sollen, ist noch nicht bekannt. Definitiv klar ist, dass auf den Konten der Anleihe-Anleger keine Zinszahlung eingehen wird.

"Das kann aber erst der Anfang sein. Denn wenn ein wirtschaftlich angeschlagenes Unternehmen saniert werden muss, sind in der Regel Einschnitte an verschiedenen Stellen unausweichlich. Das kann bedeuten, dass auch die Anleger einen Teil zur Sanierung beitragen sollen", sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG ist nicht der einzige Emittent einer Mittelstandsanleihe, der in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. In anderen Fällen sollten im Zuge der Sanierung auch häufig die Anleihebedingungen geändert werden. Diese Änderungen können von einer Stundung der Zinsen über einen teilweisen Verzicht auf Zinszahlungen bis zur Verlängerung der Laufzeit gehen. "Unterm Strich kann das zu erheblichen finanziellen Verlusten bei den Anlegern führen", so Rechtsanwältin Gaber. Gleichzeitig gibt es jedoch keine Garantie, dass die Sanierungsmaßnahmen auch nachhaltig von Erfolg gekrönt sind.

In dieser schwierigen Lage können sich die Anleger über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren lassen. Die können ggf. von einer vorzeitigen Kündigung der Anleihe bis hin zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen reichen.

 

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

 

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Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwältin Jessica Gaber

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