Hartmann Reederei MS Flensburg: Anlegern drohen nach Insolvenz Verluste

Hartmann Reederei MS Flensburg: Anlegern drohen nach Insolvenz Verluste
13.10.2016177 Mal gelesen
Schiffsgesellschaften der Hartmann Reederei bescheren dem Amtsgericht Delmenhorst derzeit jede Menge Arbeit und den Anlegern finanzielle Verluste. Über die Gesellschaft der MS Flensburg hat das Gericht am 7. September das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 12 IN 20/16).

Die Hartmann Reederei hatte den Schiffsfonds MS Flensburg und MS Frisia Inn im Jahr 2008 aufgelegt. Anleger konnten sich mit mindestens 30.000 Euro an dem Fonds beteiligen. Nachdem das AG Delmenhorst das Insolvenzverfahren über die Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS Flensburg KG eröffnet hat, müssen die Anleger massive Verluste befürchten. "Ob die MS Frisia Inn alleine die prognostizierten Renditen erwirtschaften kann, ist zumindest sehr fraglich", sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Die Anleger müssen die zukünftige Entwicklung des Schiffsfonds aber nicht tatenlos abwarten. Sie können auch prüfen lassen, ob sich Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen lassen. Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi: "Anlageberater sind zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet. Das bedeutet, dass sie sicherheitsorientierten Anlegern keine riskanten Geldanlagen vermitteln dürfen. Wenn Beteiligungen an Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen, wie häufig geschehen, als sichere Geldanlagen dargestellt wurden, ging das klar an der Realität vorbei. Die Anleger etlicher insolventer Schiffsfonds können ein Lied davon singen." Tatsächlich sind Schiffsfonds in der Regel spekulative Geldanlagen. Für die Anleger kann die Beteiligung im Totalverlust der Einlage enden. Daher hätten sie über Risiken wie den Totalverlust oder das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung auch aufgeklärt werden müssen. "Diese Aufklärung ist oft ausgeblieben oder war unzureichend. Daraus können Schadensersatzansprüche resultieren", erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Neben den Risiken hätten die vermittelnden Banken auch ihre Rückvergütungen offenlegen müssen. Diese sog. Kick-Backs sind für die Anleger ein wertvoller Hinweis auf das Provisionsinteresse der Bank. Daher müssen diese Kick-Backs nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch offengelegt werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi

Kanzlei Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17


E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de