HCI MS JPO Tucana insolvent

HCI MS JPO Tucana insolvent
09.09.2016299 Mal gelesen
Die Hoffnungen auf eine lohnende Geldanlage haben sich für die Anleger des Schiffsfonds HCI MS JPO Tucana endgültig zerschlagen.

Nachdem das Amtsgericht Lüneburg am 5. September das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft eröffnet hat, müssen sie vielmehr den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten (Az.: 56 IN 74/16).

Rund 14 Millionen Euro hatte HCI bei Anlegern für die Beteiligung an dem Containerschiff MS JPO Tucana eingesammelt. Doch die Investition erweist sich für die Anleger als Fehlschlag. Nur rund fünf Jahre nachdem sich die Anleger beteiligen konnten, ist die MS JPO Tucana Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG schon insolvent.

"Insolvenzen von Schiffsfonds waren in den vergangenen Monaten und Jahren keine Seltenheit. Für die Anleger steht regelmäßig viel Geld auf dem Spiel. Denn ihnen droht bei einer Insolvenz regelmäßig der Totalverlust ihrer Einlage. Auch Rückforderungen erhaltener Ausschüttungen können auf sie zukommen", sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Allerdings muss nicht immer der schlimmste Fall eintreten. Rechtsanwalt Bernhardt: "Die Anleger können sich wehren." So kommen in vielen Fällen Schadensersatzansprüche in Betracht. Ausgelöst werden diese vielfach durch eine fehlerhafte Anlageberatung. In den Beratungsgesprächen wurden Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage dargestellt. "Davon kann jedoch keine Rede sein, was sich seit dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 auch in aller Deutlichkeit gezeigt hat", so Rechtsanwalt Bernhardt. Die Nachfrage ging zurück, die Charterraten brachen ein und viele Schiffe lagen mehr oder weniger beschäftigungslos in den Häfen. Das führte zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei den Fondsgesellschaften. Über die Risiken hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Wie schon häufig zuvor zeigte sich auch bei der MS JPO Tucana, dass die Beteiligung keine sichere Geldanlage und nicht als Baustein der Altersvorsorge geeignet ist. "Wurden die Anleger falsch beraten, Weichkosten oder Provisionen verschwiegen, können in der Regel Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden", so Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt

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