FHH Fonds Nr. 36: Schadensersatzansprüche noch rechtzeitig geltend machen

FHH Fonds Nr. 36: Schadensersatzansprüche noch rechtzeitig geltend machen
30.08.2016401 Mal gelesen
Der Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 36 MS Arica und MS Monza steckt in Schwierigkeiten. Ein Fondsschiff musste verkauft werden. Noch können Anleger Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Fondshaus Hamburg emittierte den Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 36 MS Arica und MS Monza am 31. August 2006. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Insgesamt wurden rund 37,5 Millionen Euro bei den Anlegern investiert. Die Fondsgesellschaft investierte das Geld in die Schiffe MS Arica und MS Monza.

Allerdings fuhren die beiden Schiffe im Grunde genommen von Anfang an den geplanten Netto-Einnahmen hinterher. Anfangs flossen immerhin die Ausschüttungen noch wie erwartet. Doch das änderte sich und die Auszahlungen blieben ganz oder teilweise aus. Nun musste offenbar das Containerschiff MS Arica verlauft werden, um eine Insolvenz zu vermeiden. Vom Verkaufserlös werden die Anleger allerdings kaum etwas sehen. Ob der FHH Fonds Nr. 36 alleine mit dem Autotransporter MS Monza wirtschaftlich betrieben werden kann, steht in den Sternen.

Nachdem die Beteiligung am FHH Fonds Nr. 36 für die Anleger bislang ohnehin unbefriedigend verlaufen ist, könnte der Verkauf eines des Fondsschiffe ein weiteres Warnsignal sein. Noch können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Da sich die Anleger seit dem 31. August 2006 an der Gesellschaft beteiligen konnten, droht allerdings in Kürze die Verjährung der Ansprüche. Die zehnjährige Verjährungsfrist greift auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft. Damit die Forderungen nicht untergehen, sollten umgehend verjährungshemmende Maßnahmen eingelegt werden. Dazu können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Ansprüche auf Schadensersatz können durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. In den Beratungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als renditestarke und sichere Geldanlage dargestellt. Allerdings hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch umfassend über die Risiken, insbesondere über das Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken aber häufig verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Die unzureichende Risiko-Aufklärung kann ebenso den Anspruch auf Schadensersatz begründen wie das Verschweigen der Rückvergütungen (Kick-Backs) an die vermittelnde Bank.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/fondshaus-hamburg-fhh-schiffsfonds.html