Veräußerung von Kapitalanlagen: Unternehmerische Beteiligungen/Geschlossene Fonds

Veräußerung von Kapitalanlagen: Unternehmerische Beteiligungen/Geschlossene Fonds
28.06.2016223 Mal gelesen
Kanzlei Dr. Greger & Collegen übernimmt rechtssichere Abwicklung!

Die Gründe, sich von Kapitalanlagen in Form unternehmerischer Beteiligungen vorzeitig lösen zu wollen, sind vielseitig: Die Reduzierung der Unternehmensprognosen und damit verbunden in der Regel auch die Herabsetzung oder sogar das vollständige Einstellen der jährlichen Ausschüttungen lassen das Vertrauen der Kapitalanleger in die Geldanlage schwinden. Werden dann möglicherweise noch in der Vergangenheit erhaltene Ausschüttungen zurückgefordert und ist in den Geschäftsberichten von "Sanierungsbemühungen" die Rede, ist es meist schon zu spät, um noch an einen erfolgreichen Verlauf der Beteiligung glauben zu können. Totalverlust und Haftung drohen! Die Flut von teils unerwünschten Briefzusendungen nimmt zu.

"Zahlreiche unserer Mandanten äußern den Wunsch, sich möglichst kurzfristig von ihren geschlossenen Fondsbeteiligungen zu lösen, um nicht bis zum häufig bitteren Ende an der Gesellschaft beteiligt sein zu müssen", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. "Auch Fondsbeteiligungen, die geerbt wurden, sind sehr häufig ungewollte Risikopositionen, von denen sich nicht risikobereite Erben möglichst rasch wieder trennen wollen, um die Beteiligung zu versilbern."

Professionelle Übernahme der Verkaufsabwicklung

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen übernimmt für Kapitalanleger, die nicht weiter als (Treuhand-)Kommanditisten oder Gesellschafter unternehmerisch haften wollen, die rechtssichere Veräußerung ihrer Beteiligung auf dem Zweitmarkt und kümmert sich um die vollständige Abwicklung des Verkaufs auf den in Betracht kommenden Zweitmarktplattformen oder mit uns kooperierenden Aufkäufern. Davon umfasst sind auch die Prüfung der vollständigen Vertragsunterlagen sowie die Kontrolle des Verkaufs und die Überwachung der Umschreibung der Beteiligung und der Kaufpreiszahlung. Wir kümmern uns um den für Sie besten Kaufpreis und um alle damit im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen.

Sollten auch Sie Ihre geschlossenen Fondsbeteiligungen vorzeitig beenden wollen, steht Ihnen die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hierfür gerne mit ihrer langjährigen Erfahrung zur Verfügung, um auch für Sie eine positive Beendigung der unternehmerischen Beteiligung erreichen zu können. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.