VW Abgasskandal: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verdachts der Marktmanipulation

VW Abgasskandal: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verdachts der Marktmanipulation
22.06.2016314 Mal gelesen
Im VW Abgasskandal hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Marktmanipulation eingeleitet. Ins Visier gerät auch der ehemalige Vorstands-Chef.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach einer Anzeige der Finanzaufsicht BaFin hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Ermittlungen im VW-Abgasskandal aufgenommen. Es bestehe der Anfangsverdacht der Marktmanipulation, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Nach Medienberichten richten sich die Ermittlungen auch gegen den ehemaligen Vorstands-Chef und ein weiteres damaliges Vorstandsmitglied.

Im Kern der Ermittlungen steht der Vorwurf, dass Volkswagen zu spät über die Abgasmanipulationen an Diesel-Fahrzeugen in den USA informiert habe. Am 18. September 2015 wurde der Abgasskandal durch eine Mitteilung der US-Umweltbehörde EPA öffentlich. VW informierte über die Manipulationen erst am 22. September. Die VW-Aktie erlebte einen Kursrutsch. Es besteht aber der Verdacht, dass der Konzern schon früher über die Abgasmanipulationen informiert war, eine entsprechende Ad-hoc-Mitteilung allerdings ausgeblieben war.

Nach dem Wertpapierhandelsgesetz müssen Informationen, die den Aktienkurs maßgeblich beeinflussen können, umgehend veröffentlicht werden. Da Volkswagen dieser Verpflichtung offenbar nicht nachgekommen ist, dürfte sich der Konzern gegenüber seinen Aktionären schadensersatzpflichtig gemacht haben. Im Aktienrecht kompetente Rechtsanwälte können die Ansprüche der geschädigten Aktionäre prüfen und geltend machen. Da mögliche Forderungen aufgrund der kurzen Verjährungsfristen allerdings schon bald verjährt sein könnten, besteht für die Aktionäre Handlungsbedarf.

Im Zentrum steht nach wie vor die Frage, zu welchem Zeitpunkt der Konzern über den Einsatz der Manipulationssoftware informiert war. Immer wieder gibt es Hinweise, dass dies nicht erst im September 2015 der Fall war.

Schadensersatzklagen können in einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG-Verfahren, gebündelt und die Ansprüche der Kläger verbindlich geregelt werden. Den Weg für ein solches Musterverfahren hat das Landgericht Braunschweig unlängst geebnet. Geschädigte Aktionäre können sich nach wie vor den Klagen anschließen, um nicht auf den finanziellen Verlusten sitzen zu bleiben. GRP Rainer Rechtsanwälte bereitet entsprechende Schadensersatzklagen für VW-Aktionäre vor

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/vw-volkswagen-ag.html