German Pellets: Unterschiedliche Fristen und Aussichten für die Anleger

German Pellets: Unterschiedliche Fristen und Aussichten für die Anleger
20.06.2016584 Mal gelesen
Über die German Pellets GmbH und die German Pellets Genussrechte GmbH sind inzwischen die Insolvenzverfahren eröffnet worden. Anleger müssen unterschiedliche Fristen und Adressaten beachten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Pleite der German Pellets GmbH könnte den Anlegern hohe Verluste bescheren. Insgesamt stehen rund 260 Millionen Euro Anlegergelder im Feuer. Anleger, die ihre Forderungen geltend machen wollen, müssen unterschiedliche Fristen und Adressaten beachten. Denn die German Pellets GmbH hat nur die drei Anleihen, die Genussscheine 2015 und die Genussrechte 2015/2016 begeben. Für die Genussrechte 2010/2015 zeichnet hingegen die German Pellets Genussrechte GmbH verantwortlich. Dementsprechend richten sich die Forderungen der Anleger auch gegen die unterschiedlichen Gesellschaften.

Die Anleger der German Pellets GmbH können ihre Forderungen bis zum 1. September form- und fristgerecht beim Insolvenzverwalter anmelden. Dabei ist zu beachten, dass Genussrechte und Genussscheine nachrangige Forderungen sind, die im Insolvenzverfahren hinter den Interessen aller anderen Gläubiger zurückstehen. Das gilt auch für die Genussrechte 2010/2015. Hier können die Gläubiger ihre Forderungen bis zum 12. Juli anmelden.

Ob im Insolvenzverfahren für die Anleger etwas zu holen ist, hängt in erster Linie von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse ab. Auch wenn für einzelne Werke der German Pellets Investoren gefunden wurden, ist nicht davon auszugehen, dass die Anleger auf eine hohe Insolvenzquote hoffen können. Um nicht auf den zu erwartenden finanziellen Verlusten sitzen zu bleiben, können die Anleger daher weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Dieser kann sie nicht nur im Insolvenzverfahren unterstützen, sondern auch prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können sowohl gegen die Unternehmens- und Prospektverantwortlichen als auch gegen die Anlagevermittler entstanden sein. Denn den Anlegern hätten nicht nur hohe Renditen in Aussicht gestellt werden dürfen, sondern sie hätten auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Nur dann können sie sich ein realistisches Bild von der Geldanlage machen.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/german-pellets-gmbh.html