VW-Abgasskandal: LG Braunschweig leitet Musterverfahren für Aktionäre ein

VW-Abgasskandal: LG Braunschweig leitet Musterverfahren für Aktionäre ein
27.05.2016254 Mal gelesen
Das Landgericht Braunschweig hat aufgrund eingeleiteter Schadenersatzklagen von Aktionären gegen die Volkswagen AG beschlossen, ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) einzuleiten. Das Gericht hat für die Einleitung des Musterverfahrens bislang zehn Klagen herangezogen, die der Volkswagen AG vorwerfen, den Kapitalmarkt ab dem Frühjahr 2014 nicht über die Abgasmanipulation und die absehbaren Folgen informiert zu haben.

Das Landgericht Braunschweig hat aufgrund eingeleiteter Schadenersatzklagen von Aktionären gegen die Volkswagen AG beschlossen, ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) einzuleiten. Entsprechend werden wesentliche Streitpunkte zur Frage, ob die Volkswagen AG ihren Aktionären wegen erlittener Kursverluste Schadenersatz zu leisten hat, in einem Sammelverfahren entschieden werden. Den dafür erforderlichen Vorlagebeschluss hat das Landgericht Braunschweig ab August 2016 angekündigt. Sobald das Oberlandesgericht Braunschweig im Anschluss an den Vorlagebeschluss das Musterverfahren bekanntmacht, besteht für Aktionäre der Volkswagen AG ebenso die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadenersatz im Musterverfahren zunächst zur Hemmung der Verjährung anzumelden. Die Anmeldung der Ansprüche eröffnet Aktionären die Möglichkeit, zunächst von einer Klage abzusehen und das Ergebnis des Musterverfahrens abzuwarten.

Das Gericht hat für die Einleitung des Musterverfahrens bislang zehn Klagen herangezogen, die der Volkswagen AG vorwerfen, den Kapitalmarkt ab dem Frühjahr 2014 nicht über die Abgasmanipulation und die absehbaren Folgen informiert zu haben. Zudem wird das Gericht ergänzend über weitere Musterverfahrensanträge entscheiden, sobald hierfür die erforderlichen Verfahrensschritte vollzogen sind. Entsprechend ist nach heutigem Sachstand offen, welche Aktientransaktionen vor dem Frühjahr 2014 das Landgericht Braunschweig in das Musterverfahren einzubeziehen gedenkt. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass das Oberlandesgericht Braunschweig über eine Erweiterung des Musterverfahrens entscheiden wird, welche Aktientransaktionen Gegenstand des Musterverfahrens sein werden.

Mit der Einleitung des Musterverfahrens wird für sämtliche Kläger verbindlich entschieden, ob und ab wann die Volkswagen AG als Beklagte den Kapitalmarkt über den Abgasskandal hätte informieren müssen und den (ggf. ehemaligen) Aktionären insoweit zum Schadenersatz wegen erlittener Kursverluste verpflichtet ist. Anleger, die ihre Ansprüche im Musterverfahren lediglich anmelden, hemmen damit zunächst die Verjährung. Mit Abschluss des Musterverfahrens haben diese dann zu entscheiden, ob sie ihre Ansprüche im Klageweg weiter verfolgen oder ggf. eine vergleichsweise Einigung mit der Volkswagen AG anstreben.

http://ares-recht.de/volkswagen-abgasskandal-anmeldung-musterverfahren-sammelklage/

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