Volkswagen Klage im Dieselgate-Verfahren: LG Braunschweig eröffnet Weg für Sammelklagen geschädigter Volkswagen-Aktionäre

Volkswagen Klage im Dieselgate-Verfahren: LG Braunschweig eröffnet Weg für Sammelklagen geschädigter Volkswagen-Aktionäre
25.05.2016306 Mal gelesen
KAP Rechtsanwälte vertritt in 5 der 10 Verfahren in welchen derzeit ein Bekanntmachungsbeschluss erging, die Kläger gegen die Volkswagen AG

Das Landgericht Braunschweig hat in den ersten 10 Verfahren geschädigter Volkswagen-Aktionäre so genannte Bekanntmachungsbeschlüsse erlassen und damit den Weg für eine "Sammelklage*" geschädigter VW-Aktionäre bereitet. Die auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisierte Kanzlei KAP Rechtsanwälte vertritt in 5 der 10 Verfahren in welchen derzeit ein Bekanntmachungsbeschluss erging, die Kläger gegen die Volkswagen AG.

Laut Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Partner bei KAP Rechtsanwälte, sind die Bekanntmachungsbeschlüsse der erste Schritt auf dem Weg zur Eröffnung eines so genannten Kapitalanleger-Musterverfahrens (untechnisch gesprochen einer "Sammelklage"). "Mit diesen Beschlüssen werden zunächst die gegenseitig gestellten Anträge der Kläger und der beklagten Aktiengesellschaft im öffentlichen Klageregister veröffentlicht", so Rechtsanwalt Krause. Der so genannte Vorlagebeschluss, mit dem die "Sammelklage" zur Entscheidung an das dann zuständige Oberlandesgericht Braunschweig herangetragen wird, wird im August 2016 erwartet.

Volkswagen-Aktionäre, die sich durch den Konzern aufgrund der Folgen der im letzten Jahr bekannt gewordenen Manipulation von Abgaswerten geschädigt fühlen, können sich dem Musterverfahren anschließen. "Feststellungen, die das Oberlandesgericht in diesem Verfahren trifft, sind für alle Beteiligten des Musterverfahrens bindend", ergänzt Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, ebenfalls Partnerin bei KAP Rechtsanwälte.

Betroffene sollten sich kurzfristig über die Möglichkeiten, sich an einem solchen Sammelverfahren zu beteiligen, informieren. "Die Verjährungsfristen in derartigen Verfahren können sich auf ein Jahr ab Bekanntgabe der Manipulation beschränken. Ein Abwarten empfiehlt sich nicht, da auch ein späterer Anschluss an das Sammelklageverfahren zwar innerhalb kurzer Frist möglich ist, aber keine Vorteile mit sich bringt, insbesondere die Kosten bleiben gleich." erläutert Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, der mit seiner Kanzlei KAP Rechtsanwälte neben den 5 nun betroffenen Verfahren bereits eine Vielzahl von VW Geschädigten beraten hat und weitere Kläger vertritt.

KAP Rechtsanwälte erreichen Sie unter: 089-4161 7275-0 oder auch direkt: http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/vw/

*ein so genanntes Kapitalanleger-Musterverfahren, auch KapMuG-Verfahren