MS Vega Mercury: Kein gutes Timing für Anleger des Schiffsfonds

MS Vega Mercury: Kein gutes Timing für Anleger des Schiffsfonds
10.05.2016252 Mal gelesen
MS Vega Mercury notverkauft - Investoren gehen leer aus

"Sichere Anlage", "besonders zur Altersvorsorge geeignet": Mit diesen und ähnlichen Floskeln warben Finanzberater um Anleger für den geschlossenen Schiffsfonds MS Vega Mercury. Was Interessenten oft verschwiegen wurde: Als Anleger des Fonds werden Investoren Kommanditist - also Mitgesellschafter - und tragen Haftung. Dass eingezahlte Gelder komplett verloren gehen können, wurde Anlegern häufig auch nicht erklärt. So entpuppte der geschlossene Schiffsfonds MS Vega Mercury erst nach einiger Zeit seinen "riskanten Charakter": Jahrelang warteten Anleger vergeblich auf die Auszahlungen des vor der Insolvenz stehenden Fonds. Jetzt gehen sie beim Notverkauf erneut leer aus. Dabei besteht Hoffnung: Anlegern kann Schadensersatz zustehen.

 

Der Fonds

Die 2006 gegründete Reederei Vega-Reederei Dauber GmbH & Co. KG legte den geschlossenen Schiffsfonds auf, um das Containerschiff MS Vega Mercury zu erwerben. Bis 2009 konnten Anleger sich beteiligen. Aufgrund der Weltwirtschaftskrise brachen die Charterraten erheblich ein, 2012 stand der Schiffsfonds kurz vor der Insolvenz. Laut "fondstelegramm" bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 17 Million US-Dollar, wohin gegen der Fonds nur 7 Million US-Dollar Wert sei. Deshalb wurde Anfang diesen Jahres ein Notverkauf des Schiffs MS Vega Mercury eingeleitet. Die Salomon-AG kaufte das Containerschiff für 5,7 Millionen US-Dollar und taufte es auf einen neuen Namen um: "Good Timing".

 

Der Schaden wird auf dem Rücken der Anleger ausgebadet

Anleger des Schiffsfonds, die seit 2008 keine Auszahlungen mehr erhalten hatten, wurden nicht am Verkauf der MS Vega Mercury beteiligt. Was viele nicht wissen: Ihnen kann Schadensersatz zustehen. Betroffene sollten aufgrund von Verjährungsfristen schnellstmöglich einen spezialisierten Fachanwalt konsultieren, der feststellen kann, inwieweit Ansprüche auf Schadensersatz bestehen, und ob die Pflichten als Kommanditist übertragen werden können.

  

Die wichtigsten Fragen und Fakten zu möglichen Ansprüchen von MS Vega Mercury Anlegern.

 Welche Rechte und Anspruchsmöglichkeiten haben geschädigte Anleger?

Betroffenen Anlegern stehen möglicherweise Schadensersatzansprüche zu, die die eingetretenen Verluste ausgleichen und ersetzen können. Neben Ansprüchen gegen die Gesellschaften und Vereine bzw. dessen Organe, können auch Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung, insbesondere aufgrund hoher Vermittler-Provisionen existieren. Anlagevermittler hätten bei einer ordnungsgemäßen Plausibilitätsprüfung von dieser Beteiligung abraten müssen. Zudem ist zu prüfen, ob Schadensersatzansprüche gegen Prüfungsgesellschaften in Betracht zu ziehen sind.

Nicht zuletzt sind insolvenzrechtliche Aspekte zu beachten.

Wie lange sind Schadensersatzansprüche  durchsetzbar?

Schadensersatzansprüche können abhängig von den individuellen Umständen unterschiedlichen Verjährungsfristen unterliegen. Anleger sollten also in jedem Fall umgehenden fachlichen Rat bei einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt suchen. 

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei baum reiter & collegen berät einzelfallbezogen, welche Rechte für geschädigte Anleger bestehen und ob eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Prospektverantwortlichen bzw. Vermittler in Betracht kommt. Ein geschädigter Investor kann dadurch das einbezahlte Kapital zuzüglich Zinsen zurückerlangen.

Im Falle des Vorliegens einer Rechtschutzversicherung, stellt die Kanzlei baum, reiter & collegen gerne eine kostenfreie Deckungsanfrage bei der Versicherung. 


Die Kanzlei baum, reiter & collegen ist eine mehrfach ausgezeichnete und eine der führenden Kanzleien auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts. Die Sozietät vertritt bundesweit Kapitalanleger und Bankkunden in Auseinandersetzungen mit Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungen und Fondsgesellschaften bei fehlgeschlagenen Bank- und Kapitalanlagen. Zu den Mandanten gehören neben Privatanlegern und institutionellen Investoren auch Family Offices, Unternehmen und Kommunen.

Das erfahrene Rechtsanwalts-Team um den Bundesminister a.D. Herrn Gerhart R. Baum und Prof. Dr. Julius Reiter berät einzelfallbezogen, ob eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeweils in Betracht kommt.

Für Rückfragen und zur Vereinbarung eines Erstberatungsgesprächs stehen Ihnen die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälte unserer Kanzlei baum, reiter & collegen unter 0211-83680570 oder unter kanzlei@baum-reiter.de zur Verfügung.