Nordcapital Bulkerflotte 1: MS E.R. Barcelona im vorläufigen Insolvenzverfahren

Nordcapital Bulkerflotte 1: MS E.R. Barcelona im vorläufigen Insolvenzverfahren
20.04.2016172 Mal gelesen
Anleger haben viel Geld und wohl auch große Erwartungen in den Schiffsfonds Nordcapital Bulkerflotte 1 investiert. Erfüllt wurden die Hoffnungen auf hohe Renditen nicht. Jetzt müssen die Anleger einen weiteren Dämpfer hinnehmen.

Der Bulker MS E.R. Barcelona, einer von derzeit acht Frachtern in die die Nordcapital Bulkerflotte 1 investiert ist, ist insolvent. Das Amtsgericht Lüneburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft am 11. April eröffnet (Az.: 46 IN 33/16).

Für Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden ist die Insolvenz der MS Barcelona auch ein Zeichen dafür, dass die Handelsschifffahrt nach wie vor tief in der Krise steckt. "Begonnen hat die Talfahrt schon als Nordcapital den Schiffsfonds Bulkerflotte 1 im Jahr 2008 aufgelegt hat. Schon zu diesem Zeitpunkt war absehbar, dass die Boom-Jahre vorbei sind und Überkapazitäten sowie sinkende Charterraten zu Problemen führen werden, von denen auch etliche Schiffsfonds erfasst wurden", so Rechtsanwältin Gaber.

Dennoch wurde den Anlegern wohl auch die Beteiligung an der Nordcapital Bulkerflotte 1 mit Argumenten wie "sichere und renditestarke Kapitalanlage" schmackhaft gemacht. Immerhin haben Anleger rund 174 Millionen US-Dollar in den Fonds investiert. Im Rahmen eines notwendigen Sanierungskonzepts haben die Anleger im Jahr 2011 noch einmal rund 20 Millionen USD investiert. Geholfen hat das offenbar nicht viel. Zuletzt notierte der Kurs für die Anteile laut der Handelsplattform zweitmarkt.de nur noch bei 1,5 Prozent (Stand 9. Juni 2015). Nun ist auch noch eines der Fondsschiffe insolvent.

Anleger, die aufgrund dieser Entwicklung besorgt sind und um ihr eingesetztes Kapital fürchten, haben die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Wie schon erwähnt, wurden Schiffsfonds in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen angepriesen. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten aber auch die Risiken aufgezeigt werden müssen. Neben langen Laufzeiten und der erschwerten Handelbarkeit der Anteile wiegt für die Anleger das Totalverlust-Risiko besonders schwer. "Schon aufgrund des Totalverlust-Risikos können Beteiligungen an Schiffsfonds in der Regel nicht für die Altersvorsorge geeignet sein. Dennoch wurden sie immer wieder zur finanziellen Absicherung im Alter empfohlen. Aber diese Falschberatung kann Schadensersatzansprüche begründen", erklärt Rechtsanwältin Gaber.

Ebenso hätten die Banken auch ihre teilweise hohen Provisionen für die Vermittlung (Kick-Backs) offenlegen müssen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

  

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Rechtsanwältin Jessica Gaber

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