Schock für Anleger – Steilmann SE meldet Insolvenz an

Schock für Anleger – Steilmann SE meldet Insolvenz an
24.03.2016290 Mal gelesen
„Das ist ein Schock für alle Anleger der Steilmann SE“, sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei AJT aus Neuss. Das Modeunternehmen mit Sitz in Bergkamen teilte am 23. März mit, Insolvenz anzumelden.

Nach umfassender Prüfung sei der Vorstand zu der Überzeugung gekommen, dass die Steilmann SE zahlungsunfähig ist, heißt es in einer Ad-hoc-Mitteilung des Unternehmens. Daher werde unverzüglich Insolvenzantrag gestellt. "88 Millionen Euro haben Anleger über Mittelstandsanleihen der Steilmann SE investiert. Sie müssen nun hohe Verluste befürchten", so Rechtsanwalt Jansen.

Das Unternehmen hatte drei Mittelstandsanleihen begeben. Die Anleihe 2012-2017 mit einem Gesamtvolumen von 45 Millionen Euro und einem Zinssatz von 6,75 Prozent p.a. wäre im Juni 2017 zur Rückzahlung fällig. Im März 2017 steht die Anleihe 2015-2017 mit einem Volumen von zehn Millionen Euro zur Rückzahlung an. Die Anleihe 2014-2018 mit einem Volumen von 33 Millionen Euro müsste im September 2018 zurückgezahlt werden. Insgesamt geht es um 88 Millionen Euro aus Anleihen. Darüber hinaus hat Steilmann SE erst im vergangenen Herbst Aktien im Wert von rund 9 Millionen emittiert. "Die Anleger sollten nun die geeigneten rechtlichen Maßnahmen ergreifen, damit ihr investiertes Kapital nicht verloren ist", sagt Rechtsanwalt Jansen.

Zunächst muss abgewartet werden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Abhängig von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse können die Anleger dann auf eine Quote hoffen, wenn sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet haben. Aber selbst dann muss immer noch mit finanziellen Verlusten gerechnet werden. "Daher können parallel zum Insolvenzverfahren auch Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden. Diese können z.B. aus Prospekthaftung oder einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein", erklärt Rechtsanwalt Jansen.

Mehr Informationen: http://www.ajt-neuss.de/bankrecht-kapitalmarktrecht

 

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