Kapitalanleger haben durch falsche Fristhemmung Vermögen verloren

Kapitalanleger haben durch falsche Fristhemmung Vermögen verloren
24.03.2016242 Mal gelesen
"Verantwortlich dafür ist der Anwalt, der den Güteantrag als fristhemmende Maßnahme empfohlen und durchgeführt hat!" Rechtsanwalt Björn Nordmann empfiehlt Anlegern, die Schadensersatzpflicht ihrer Anwälte zu prüfen.

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 3. März 2016 eine so genannte Anhörungsrüge im Verfahren um eine Nichtzulassungsbeschwerde einer Klägerin zurück gewiesen und damit eine klare Linie der deutschen Rechtsprechung in Sachen "Fehlende Hemmungswirkung von Güteanträgen" bestätigt (III ZR 116/15). Die Kapitalanlegerin hatte verlorenes Geld mit Hilfe eines so genannten Anlegerschutzanwaltes rekonstruieren wollen. Der Anwalt hatte sich dazu entschieden, eine anstehende Verjährung durch einen Güteantrag zu hemmen um damit die Ansprüche seiner Mandantin auf Schadensersatz aufrecht erhalten zu können.

Allerdings gingen in der Folgezeit vor deutschen Obergerichten zahlreiche Schadensersatzklagen leer aus, weil die angebliche Verjährungshemmung eben nicht wie allseits erhofft eingetreten war und so eigentlich berechtigte Forderungen gar nicht mehr verhandelt werden konnten. Rechtsanwalt Björn Nordmann aus Hannover: "Derart falsch beratene Anleger haben in den letzten Jahren Millionen Euro verloren und das, obwohl ihre Rechtspositionen sehr aussichtsreich für erfolgreiche Schadensersatzklagen waren!"

Heißt: Die Verfahren wären aller Voraussicht gewonnen worden, wenn die Klagen rechtzeitig eingereicht worden wären. Warum dies nicht geschah, darüber kann Nordmann nur mutmaßen: "Wir gehen davon aus, dass die Akquise-Maschinerie dieser Anwälte sehr gut funktioniert hat und sie mangels personeller Ressourcen gar nicht in der Lage waren, alle Fälle fristgerecht zur Anklage zu bringen!" Durch die Wahl der falschen Verjährungshemmung ist der Zug endgültig abgefahren und der Traum vom Schadensersatz nahezu ausgeträumt.

"Der einzig verbliebene Anspruchsgegner ist der beratende und für die Verjährung verantwortliche Rechtsanwalt selbst," so Nordmann, der unter www.anwalts-albtraum.de betroffenen Kapitalanlegern Hilfe bei der weiteren Verfolgung ihrer berechtigten Ansprüche anbietet. Laut Nordmann ist dieser Weg Erfolg versprechender als der Gang zum Bundesverfassungsgericht, das sich bereits in vorhergehenden Verfahren mit der Thematik befasst und wohl keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vorinstanzlichen Urteil hegen dürfte.

Der BGH fand deutliche Worte in Richtung der Klage führenden Partei und deren Rechtsrat. Ein Urteil des BGH könne angesichts der aktuellen Bewertungen keine Überraschungsentscheidung sein, wonach auch der BGH die Entscheidungen der Vorinstanzen erwartungsgemäß nicht revidieren dürfte. Laut Rechtsanwalt Nordmann ist es an der Zeit, den Widerstand gegen die wohl unumstößliche  Rechtsprechung zur fehlenden Verjährungshemmung durch Güteanträge aufzugeben und die Verantwortlichkeit des Anwalts für eine offensichtliche Falschberatung zu prüfen und hier Schadensersatz durchzusetzen.