Wölbern Holland 72: Anleger verlieren viel Geld

Wölbern Holland 72: Anleger verlieren viel Geld
16.03.2016164 Mal gelesen
In kurzer Zeit haben die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Holland 72 viel Geld verloren. Nach dem Verkauf der Fondsimmobilie in Rotterdam erleiden sie Verluste von rund 90 Prozent ihres eingesetzten Kapitals.

Wie "fonds professionell online" berichtet, wurde das erst 2012 gebaute Bürohaus in Rotterdam nun für 12,25 Millionen Euro verkauft. Der Einkaufspreis lag noch bei 15,9 Millionen Euro. Das Emissionshaus Wölbern Invest hatte den Fonds Wölbern Holland 72 im Jahr 2012 aufgelegt. Keine vier Jahre später stehen die Anleger vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Bis zu 90 Prozent ihres eingesetzten Kapitals könnten verloren sein. "Um diese Verluste zu vermeiden, können aber auch die Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden", sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Der Schlüssel zu Schadensersatzansprüchen kann in einer fehlerhaften Anlageberatung liegen.

"Immobilien und Immobilienfonds gelten oft als sichere Kapitalanlage und werden auch dementsprechend in den Beratungsgesprächen dargestellt. Tatsächlich sind geschlossene Immobilienfonds wie der Wölbern Holland 72 aber spekulative Geldanlagen mit einem hohen Risikopotenzial. Über diese Risiken müssen die Anleger in den Beratungsgesprächen auch umfassend aufgeklärt werden", so Rechtsanwalt Bernhardt.

So gilt der Immobilienmarkt in den Niederlanden schon längere Zeit als schwierig. Das kann zu sinkenden Mieteinnahmen oder auch Leerständen führen, die dann die Wirtschaftlichkeit der Fondsgesellschaft gefährden. Da die Anleger mit den Fondsanteilen in der Regel unternehmerische Beteiligungen erwerben, stehen sie auch im Risiko, das für sie mit dem Totalverlust ihrer Einlage enden kann. "Trotzdem wurden diese Risiken in den Beratungsgesprächen häufig verschwiegen und Immobilienfonds als geeignete Altersvorsorge angepriesen. Eine derartige Falschberatung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen", erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.

Ebenso wie die Anleger über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen, muss die vermittelnde Bank auch ihre Rückvergütungen offenlegen. Werden diese sog. Kick-Backs verschwiegen, kann nach der Rechtsprechung des BGH ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

 

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt

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