Proven Oil Canada - Neue Hiobsbotschaft für POC-Fonds Anleger - KAP Rechtsanwälte haben Klage eingereicht

Proven Oil Canada - Neue Hiobsbotschaft für POC-Fonds Anleger - KAP Rechtsanwälte haben Klage eingereicht
24.02.2016268 Mal gelesen
COGI Limited Partnership (kurz COGI LP) Insolvenzverfahren eröffnet – Müssen Anleger den Totalverlust befürchten?

Bereits nach den außerordentlichen Gesellschafterversammlungen im September 2015 fürchteten zahlreiche Anleger der POC-Gruppe das Schlimmste. Diese Befürchtungen haben sich bewahrheitet - Nun erreicht die Anleger der Proven Oil Canada die nächste Hiobsbotschaft - In einer Gesellschaftsversammlung am 07.03.2016 soll nicht nur die wirtschaftliche Situation der Fondsgesellschaft und der insolventen COGI LP erörtert werden, sondern darüber hinaus über die Liquidation der Fondsgesellschaften entschieden werden. Die schwache Hoffnung der Anleger, dass die Situation sich wieder beruhigt und somit kein Totalverlust zur fürchten ist, hat sich damit zerschlagen.

Besonders prekär ist aus Sicht KAP Rechtsanwälte auch der Vorschlag einer Liquidation der POC Fonds. "Anders als bei einer Insolvenz werden hierbei die Geschäftsvorfälle nicht noch durch einen neutralen Insolvenzverwalter geprüft. Aus unserer Sicht sollte daher im Interesse eines geordneten Abwickelns und neutralen Überprüfens der bisherigen Handlungen der Verantwortlichen bestenfalls die Insolvenz eröffnet werden." meint Rechtsanwalt Thorsten Krause (Partner bei KAP Rechtsanwälte) und ergänzt "unseren Mandanten haben wir geraten, gegen die Liquidation zu stimmen".

Das Insolvenzplanverfahren (CCAA-Verfahren) über das Vermögen der kanadischen Zielgesellschaft ist endgültig gescheitert, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der COGI Limited Partnership (kurz COGI) wurde eröffnet. An diese Gesellschaften wurde das von den Anlegern eingesammelte Geld als Darlehen weitergegeben. Auch von den Anlegern geforderte Rückzahlungen, sollten dieser Gesellschaft zukommen. Die Fonds hatten angesichts der finanziellen Schwierigkeiten von den Anlegern die Rückzahlung ausgeschütteter Beträge gefordert, um diese an die GOGI weiterzureichen; dies freilich, ohne Auskünfte dazu zu geben, wie die Sanierung der COGI gelingen sollte. Nur so könne nach der Darstellung der Geschäftsführung eine Insolvenz noch abgewendet werden. Die Darlehensgeberin Alberta Treasury Branches (kurz ATB) hatte daraufhin das CCAA-Verfahren eingeleitet, welches ... weiter lesen

Was bedeutet dies für die Anleger?

Anleger der Fonds POC Eins GmbH & Co. KG, POC Zwei GmbH & Co. KG, POC Growth GmbH & Co. KG, POC Growth 2. GmbH & Co. KG, POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG und POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG. sollten von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen, ob sie zur Rückzahlung der erfolgten Ausschüttungen verpflichtet sind bzw. ob sie sich gegen die geltend gemachten Ansprüche zur Wehr setzen sollten.

Bereits Klage eingereicht

KAP Rechtsanwälte haben für einen geschädigten Anleger bereits Klage auf Schadensersatz eingereicht, die sich nicht nur gegen die Fondsgesellschaft richtet. Durch einen Schadensersatzanspruch kann der Anleger so gestellt werden, als hätte er nie investiert.

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