Kündigung Bausparvertrag Wüstenrot: Berufung am Landgericht Stuttgart endet mit Vergleich

Kündigung Bausparvertrag Wüstenrot: Berufung am Landgericht Stuttgart endet mit Vergleich
23.02.2016235 Mal gelesen
Berufungsverfahren wegen Kündigung eines Bausparvertrages durch die Wüstenrot Bausparkasse endet mit Vergleich vor dem Landgericht Stuttgart

In dem Berufungsverfahren der Wüstenrot Bausparkasse gegen das richtungsweisende Urteil des AG Ludwigsburg vom 07.08.2015 - Az. 10 C 1154/15 endete das Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart (Az. 4 S 249/15) mit einem Vergleich.

"Von der Kammer des Landgerichts erfolgte zur Anwendbarkeit von § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB auf Bausparkassen im Rahmen der Verhandlung keine abschließende Einschätzung. Wie sich die Kammer zu dieser "Gretchenfrage" letztendlich positioniert hätte, bleibt daher offen." erläutert Rechtsanwalt Simon Bender. Eine andere Kammer des Landgerichts Stuttgart hatte zuvor mit Urteil vom 12. November 2015, Az. 12 O 100/15 entschieden, dass der Bausparkasse kein Kündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB zustehe und damit dem Bausparer Recht gegeben, der sich gegen die Kündigung gewehrt hatte.

Bausparer sollten sich weiter wehren

In den Medien wird im Rahmen der Berichterstattung zu der aktuellen Entscheidung des OLG Hamm vom 30.12.2015 (31 U 191/15), vielfach der Eindruck erweckt, damit sei die Frage der Wirksamkeit der Kündigung von Bausparverträgen abschließend entschieden. Dies ist jedoch mitnichten der Fall. Insbesondere bei dem OLG Stuttgart und dem OLG Celle stehen noch Entscheidungen aus. Auch der BGH hat noch nicht über die Wirksamkeit der von den Bausparkassen ausgesprochenen Kündigungen entschieden. Die Entscheidung des OLG Hamm hat weder Bindungswirkung für Verfahren in Ludwigsburg oder Stuttgart, noch haben sich nach der Erfahrung der ARES Rechtsanwälte bislang Gerichte in Ludwigsburg oder Stuttgart an dieser Entscheidung orientiert. Bausparern kann daher grundsätzlich geraten werden, sich weiter gegen unrechtmäßige Kündigungen zur Wehr zu setzen.

Betroffene Bausparer können sich an die auf die Vertretung von Kapitalanlegern spezialisierte Kanzlei ARES Rechtsanwälte in Frankfurt am Main wenden. Gerne vertreten wir auch Ihre Interessen im Falle einer Kündigung Ihres Bausparvertrages, prüfen die Erfolgsaussichten und setzen bestehende Ansprüche durch. Die Kostenübernahme im Falle einer bestehenden Rechtsschutzversicherung klären wir für Sie im Vorhinein ab.

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