Hartmann Reederei MS Köln insolvent

Hartmann Reederei MS Köln insolvent
11.02.2016201 Mal gelesen
Der von der Hartmann Reederei aufgelegte Schiffsfonds MS Köln ist pleite. Das Amtsgericht Delmenhorst hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS Köln KG am 22. Januar eröffnet (Az.: 12 IN 22/16).

Erst seit Anfang 2010 bot die Hartmann Reederei den Schiffsfonds MS Köln zur Beteiligung an. Für die Anleger verlief die Beteiligung unerfreulich. Nach dem Insolvenzantrag müssen sie nun den Totalverlust ihrer Einlage befürchten. "Der Fonds wurde in eine Zeit platziert, in der die Krise der Handelsschifffahrt schon spürbar war. Umso dringender wäre eine umfassende Risikoaufklärung der Anleger nötig gewesen", sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber.

Als die Containerschifffahrt noch boomte wurde kräftig investiert. Doch mit dem Abflauen der Weltwirtschaft und dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 rächten sich die aufgebauten Überkapazitäten. Die Charterraten sanken und etliche Schiffsfonds stöhnten unter dieser wirtschaftlichen Entwicklung. In der Folge mussten bereits zahlreiche Schiffsfonds Insolvenz anmelden. Der Schiffsfonds MS Köln hat sich nun in diese Liste eingereiht. Anleger müssen sich aber nicht mit den drohenden Verlusten abfinden, sondern können ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.

"Die lange Liste der Schiffsfonds-Insolvenzen zeigt, dass die Beteiligung an Schiffsfonds eine riskante und spekulative Geldanlage ist. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger daher auch umfassend über die Risiken informiert werden müssen. Ist das nicht geschehen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden", erklärt Rechtsanwältin Gaber. Besonders schwer wiegt für die Anleger das Risiko des Totalverlusts. "Schon alleine deshalb ist die Investition in einen Schiffsfonds in der Regel auch nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet. Dennoch wurden in den Anlageberatungsgesprächen wiederholt nur die Vorzüge und nicht die Risiken von Schiffsfonds dargestellt", so Rechtsanwältin Gaber.

Neben den Risiken hätten die vermittelnden Banken auch auf ihre Rückvergütungen hinweisen müssen. Diese sog. Kick-Backs sind für die Anleger ein wertvoller Hinweis auf das Provisionsinteresse der Bank. Daher müssen diese Kick-Backs nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch offen gelegt werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

  

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Rechtsanwältin Jessica Gaber

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