Wenn es nach dem Wunsch der Verantwortlichen geht, so soll der Zinssatz von bisher 7,25 auf 5,25 Prozent reduziert werden und die Laufzeit der Anleihe bis 2018 verlängert werden.
Aus Sicht von Rechtsanwalt Marvin Kewe, TILP Rechtsanwaltsgesellschaft, droht den Anleihegläubigern hier ein massiver Rechtsverlust. Vor allem wird die Geschäftsführung darlegen müssen, wie und mit welchem Konzept die Geschäfte fortgeführt werden sollten, da der aktuelle Vorschlag dem Anleger nur bedingt dient. TILP ist beauftragt der Anleihegläubigerversammlung beizuwohnen. Besonders gespannt darf man sein, wie die Geschäftsführung in Person des Herrn Leibold die Verlagerung von Teilen des Geschäfts auf die Mitteldeutsche Pellet Vertriebsgesellschaft, deren alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin Leibolds Tochter ist, begründen wird. Hierzu berichtet auch aktuell die Wirtschaftswoche: http://www.wiwo.de/unternehmen/energie/krisenunternehmen-german-pellets-chef-uebertraegt-teile-des-vertriebs-an-seine-tochter/12918784.html
"Wir sind bereits mit der Prüfung der Angelegenheit befasst und bereiten ein Musterverfahren vor", so Rechtsanwalt Kewe weiter.
Betroffene Anleger sollten nunmehr zeitnah ihre Rechte prüfen lassen. Die Kanzlei TILP wird auf ihrer Homepage weitere Informationen zur Verfügung stellen.
Mehr Informationen: www.tilp.de
Ihr Ansprechpartner bei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Marvin Kewe
Rechtsanwalt, Bankkaufmann
Kontakt
Tel.: 07121 - 9090938