German Pellets: BaFin und Creditreform zur German Pellets GmbH

German Pellets: BaFin und Creditreform zur German Pellets GmbH
05.02.2016651 Mal gelesen
Creditreform-Rating.de und BaFin haben zu German Pellets veröffentlicht.

Die German Pellets GmbH hatte am 25.1 bekanntgegeben, dass sie eine Aufwertung und Anpassung der Anleihe 2011/2016 (ISIN: DE000A1H3J67/WKN:A1H3J16) plane. Auf einer Gläubigerversammlung vom 10.2. solle in Wismar hierüber abgestimmt werden. Wir hatten über diese Maßnahme berichtet http://www.maack.de/kapitalanlagerecht/german-pellets.html.

Die BaFin (Bundesanstalt für Finazdiensteleistungen) gab am 5.2.2016 eine Veröffentlichung gem. § 11a VermAnlG bekannt. Danach habe die German Pellets GmbH mitgeteilt, dass es ein öffentliches Angebot für die Genussrechte 2015/16 beende. Die Mitteilung wird publiziert unter der Überschrift:

Ungesicherte Refinanzierung der German Pellets GmbH

Falls die Gläubiger am 10.2 der Verlängerung der Anleihe nicht zustimmen würden, sei dies ein Umstand, der geeignet sei, die Rückzahlungsfähigkeit zu beeinträchtigen, so die Publikation. Daher werde das öffentliche Angebot vorzeitig beendet. ( Die BaFin weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sie die Richtigkeit nicht geprüft habe)

Creditreform - Rating verschlechtert

Wenige Tage zuvor hatte Creditreform auf der Webseite: creditreform-rating.de mitgeteilt, dass die bisherige Bewertung von BB auf C herabgesetzt würde. Begründet wird dies mit einem Hinweis auf die Gläubigerversammlung vom 10.2 "Mit einer Laufzeitverlängerung würde die Anleihe gemäß der originären Anleihebedingungen nicht fristgerecht bedient". Nach den Bedingungen des internen Creditreform Ratingsystems stelle dies einen zeitlichen Ausfall dar.

Von Anlegern wird sowohl die Verschlechterung des Ratings, als auch die Rücknahme eines Angebots zur Ausgabe von Genussrechten nicht als positives Signal für die Anleger gesehen. (zur Creditreform - Massnahme vgl. auch den Kommentar der Kanzlei Göddecke vom 5.2.)

Anleger der German Pellets GmbH können über eine Informationsliste der KanzleiMAACK Recht & Steuern weiter Informationen erhalten

Zur Informationsliste:http://www.maack.de/kapitalanlagerecht/german-pellets.html

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