IVG EuroSelect 14 „The Gherkin“: Commerzbank muss Anleger Schadensersatz zahlen

IVG EuroSelect 14 „The Gherkin“: Commerzbank muss Anleger Schadensersatz zahlen
15.01.2016391 Mal gelesen
Die Kanzlei Sommerberg LLP setzte für einen Anleger des geschlossenen Immobilienfonds IVG EuroSelect 14 „The Gherkin“ Schadensersatz durch.

Das Landgericht Hagen verurteilte die Commerzbank zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 15.000 Euro wegen fehlerhafter Anlageberatung (Urteil vom 6. Januar 2016; Az. 10 O 90/13).

"Grundlage für unsere Klage auf Schadensersatz war eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Rechtsvorgängerin der Commerzbank, der Dresdner Bank. Das Landgericht Hagen ist unserer Argumentation in weiten Teilen gefolgt und sprach unserem Mandanten Schadensersatz zu", sagt Rechtsanwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg LLP.

Die Dresdner Bank hatte die Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds IVG EuroSelect 14 "The Gherkin" im Jahr 2007 an die Ehefrau des Klägers vermittelt. Nach Beratung durch die Bank beteiligte sie sich mit umgerechnet rund 15.000 Euro an dem Fonds. Später trat die Frau die Rechte an der Beteiligung an ihren Mann ab.

Allerdings wurde die Frau im Zuge der Anlageberatung nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt. Mit der Zeichnung der Fondsanteile eines geschlossenen Immobilienfonds erwerben die Anleger unternehmerische Beteiligungen. Die Risiken derartiger Beteiligungen liegen darin, dass es zu einem Totalverlust der Kapitalanlage kommen kann. Ferner besteht eine eingeschränkte Handelbarkeit des Fonds bei einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren und das Risiko des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung im Falle von Entnahmen. Bestehende Risiken für das eingebrachte Kapital haben grundsätzlich Bedeutung für die Anlageentscheidung und müssen daher durch den Berater vollständig und richtig dargestellt werden.

Mit der Klage wurde beanstandet, dass sich die Bank schadensersatzpflichtig gemacht hat, weil der Berater pflichtwidrig nicht über wesentliche Risiken der Geldanlage aufgeklärt hat.

Diesem Vortrag ist das Landgericht Hagen in weiten Teilen gefolgt und hat die Commerzbank zu einer Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 14.677,26 Euro verurteilt. Seine Entscheidung hat das Gericht damit begründet, dass der Bankberater gegen die aus dem Beratungsvertrag geschuldete Pflicht verstoßen hat, eine objektgerechte Beratung zu erbringen. Er habe nicht vollständig über die Risiken aufgeklärt. Diese Pflichtverletzung muss sich die Bank gemäß § 278 BGB zurechnen lassen und ist daher regressverpflichtet. Der Anleger hat daher Anspruch auf Rückzahlung des Zeichnungsbetrages zuzüglich des geleisteten Ausgabeaufschlags abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen.

Rechtsanwalt Thomas Diler erklärt abschließend: "Diese Sache ist offenbar kein Einzelfall, da uns bekannt ist, dass auch weitere Anleger in den Immobilienfonds "The Gherkin" IVG EuroSelect 14 sich falsch beraten fühlen. Das aktuell erstrittene Urteil könnte diesen Anlegern Rückenwind bei der Geltendmachung ihrer Forderungen geben."

Für Kleinanleger sind geschlossene Immobilienfonds wie der "The Gherkin" IVG EuroSelect 14 regelmäßig nicht geeignet. Wer sein Geld nicht verlieren will, sollte sich an derartigen Graumarktfonds nicht beteiligen.

Das Rechtsanwaltsteam der Kanzlei Sommerberg LLP unterstützt berät und vertritt Anleger in ganz Deutschland bei einem "Ausstieg" aus ihrem Immobilienfonds. Beratungstelefon: 0421/3016790. Stichwort: Schadensersatz wegen Immobilienfonds. Die Erstberatung ist kostenfrei.

 

Mehr Informationen: http://www.sommerberg-llp.de/rechtsfaelle/ivg-euroselect-fonds/