Schadensersatz wegen Prospektfehler in Sachen TrustFonds UK 2

Schadensersatz wegen Prospektfehler in Sachen TrustFonds UK 2
27.11.2015241 Mal gelesen
Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg verurteilt die Rothmann & Cie. TrustFonds UK 2 Verwaltung GmbH mit aktuellem Urteil vom 18.11.2015 zur Zahlung von Schadensersatz für einen von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Anleger.

Die für dieses Verfahren zuständige Kammer am Landgericht Hamburg hat in erster Instanz einen von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Anleger in Sachen "TrustFonds UK 2" Schadensersatz zugesprochen. Laut erstinstanzlichem und noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 18.11.2015 ist der Kläger durch die verklagte Gründungsgesellschafterin und persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin der Beteiligungsgesellschaft TrustFonds UK 2 GmbH & Co. KG so zu stellen, als hätte er die nicht seinen Vorstellungen entsprechende Beteiligung nicht erworben. Dem von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Kläger wurde durch dieses erfreuliche Urteil eine Schadensersatzsumme in Höhe von 93.047,64 EUR zugesprochen.

Das erkennende Gericht folgte in den wesentlichen Punkten der Argumentation der Kanzlei Dr. Greger & Collegen, wonach der vorliegende Emissionsprospekt "über den Umfang der ausgeübten Finanzaufsicht irreführend informiert" und deshalb diesbezüglich nur eine unzutreffende Aufklärung erfolgen konnte. Das Gericht bestätigt in seinem Urteil den Vorwurf, dass die Erklärung im Emissionsprospekt, wonach die Versicherungsgesellschaften und das Management des TrustFonds UK 2 der Kontrolle der britischen Aufsichtsbehörde FSA (Financial Services Authority) unterliegen würden, "evident unrichtig" sei. Diese plakative Angabe würde nach Ansicht des Gerichts auch nicht in den weiteren Ausführungen des Prospekts in verständlicher Weise korrigiert oder klargestellt. So sei nach Auffassung des Gerichts insbesondere die Darstellung im Hinblick auf die einzelnen am Fondskonstrukt beteiligten Gesellschaften "verschachtelt" und "verkomplizierend" anstelle von klärend.

Der vom Gericht bestätigte Prospektfehler sei auch erheblich, da die Erklärung, dass das Fondsmanagement des TrustFonds UK 2 von einer Aufsichtsbehörde kontrolliert würde, eine zusätzliche Sicherheit suggerieren würde, die tatsächlich allerdings nicht vorhanden ist. "Einem potentiellen Anleger kann eine Beteiligung mit einer solchen Kontrolle durchaus sicherer erscheinen, als ohne", so das Gericht in seiner ausführlichen Urteilsbegründung.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger sieht seine bisherige Auffassung, dass der Prospekt in diesem Punkt irreführend und dazu geeignet war, unrichtig zu informieren, durch dieses positive Urteil bestätigt. "Dieses Urteil bestätigt die Rechtsposition zahlreicher weiterer Anleger, die in dieser Angelegenheit durch unsere Kanzlei bereits Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung geltend gemacht haben bzw. noch geltend machen möchten", so Rechtsanwalt Dr. Greger, dessen Kanzlei Kapitalanlegern, die den Verlust des von ihnen investierten Kapitals fürchten, für weitere Informationen hierzu gerne zur Verfügung steht.