OLG Hamburg verurteilt LogisFonds I AG (vormals Garbe Logimac AG) erneut zum Schadensersatz

OLG Hamburg verurteilt LogisFonds I AG (vormals Garbe Logimac AG)  erneut zum Schadensersatz
27.11.20151059 Mal gelesen
Urteil lautet auf Zahlung von 50.000,- EUR Schadensersatz

Am 20.11.2015 verkündete das Hanseatische Oberlandesgericht abermals ein positives Urteil für eine von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretene Anlegerin und sprach dieser 50.000,- EUR Schadensersatz zu. Außerdem muss die Klägerin keine weiteren Zahlungen auf ihren rückständigen "Sprint"-Vertrag leisten, was für sie einen weiteren Vermögensvorteil bedeutet.

Dieses Urteil reiht sich in eine Vielzahl von positiven Urteilen ein, die die Kanzlei Dr. Greger & Collegen dieses Jahr gegen die LogisFonds I AG erstritten haben, was eine Aufstellung der aktuellen Urteile zeigt:

- Am 15.05.2015 verurteilte das Landgericht Hamburg die LogisFonds I AG zur Zahlung von 13.935,- EUR.

- Am 15.05.2015 verurteilte das Landgericht Hamburg die LogisFonds I AG zur Zahlung von über 24.000,- EUR.

- Am 05.06.2015 verurteilte das Hanseatische Oberlandesgericht die LogisFonds I AG zur Zahlung von 44.300,- EUR.

- Am 14.08.2015 verurteilte das Landgericht Hamburg die LogisFonds I AG zur Zahlung von 13.100,- EUR.

- Am 25.09.2015 verurteilte das Landgericht Hamburg die LogisFonds I AG zur Zahlung von 9.710,- EUR.

- Am 30.10.2015 verurteilte das Hanseatische Oberlandesgericht die LogisFonds I AG zur Zahlung von über 41.500,- EUR.

In vielen Fällen wurden die ausgeurteilten Zahlungen auch bereits geleistet.

Die Entscheidungen zu Gunsten der von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Anleger beruhen auf der Fehlberatung der Anleger, die nach der Rechtsprechung der Hamburger Gerichte der LogisFonds I AG zugerechnet wird. In dem aktuellsten Urteil stellte das Hanseatische Oberlandesgericht fest, dass die Pflichtverletzung in der fehlenden Aufklärung über die hohen Vertriebsprovisionen zu sehen sei, die bei dieser Kapitalanlage anfielen. In den von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen geführten Verfahren stellte sich häufig heraus, dass die hohen Vertriebsprovisionen in den Anlageberatungsgesprächen keine Rolle spielten. Das Urteil ist deshalb nach Ansicht der Kanzlei auch auf Parallelverfahren übertragbar.

Die vielzähligen von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen erstrittenen Urteile gegen die LogisFonds I AG zeigen, dass Anleger vorliegend gute Chancen haben, ihr investiertes Kapital zurückzuerlangen. Allerdings bedarf auch hier jeder Einzelfall einer gesonderten Überprüfung. Insbesondere die taggenaue 10-jährige Verjährungsfrist der Ansprüche droht vorliegend bei vielen Anlegern abzulaufen. Deshalb ist schnelles Handeln gefragt. Denn zur Hemmung der Verjährung bedarf es rechtlicher Maßnahmen. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen empfiehlt hierfür die Klageeinreichung gegen die verantwortlichen Anspruchsgegner.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt bereits zahlreiche geschädigte LogisFonds I Anleger. "Unsere bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass den Anlegern die Investition in diesen Fonds in den überwiegenden Fällen ohne eine korrekte Aufklärung über die Risiken und Vertriebskosten empfohlen wurde", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Sollten auch Sie eine Überprüfung von Schadensersatzansprüchen in Erwägung ziehen, empfiehlt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen eine Überprüfung durch eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.