Euro Grundinvest-Gesellschaften verlangen Ausschüttungen zurück - KAP Rechtsanwälte berichten

Euro Grundinvest-Gesellschaften verlangen Ausschüttungen zurück - KAP Rechtsanwälte berichten
26.11.2015166 Mal gelesen
Anleger der EuroGrundinvest-Fonds haben diese Tage unangenehme Post im Briefkasten: die Fonds fordern Anleger dazu auf, erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen..

Nach Angaben des Fonds in dem Rundschreiben ist der Hintergrund der Forderung, dass die tatsächliche wirtschaftliche Situation, wie sie von den Gesellschaften kommuniziert wurde "nicht immer den realen Begebenheiten" entsprochen habe und "wesentliche Geschäftsvorgänge [...] nicht korrekt dargestellt" wurden. Ausschüttungen, die die Anleger in der Vergangenheit erhalten hatten, seien nicht aus freier Liquidität, sondern als Auszahlungen aus dem eigenen Geld der Anleger geflossen. Anleger seien nach Ansicht des Fonds gar von den ursprünglichen Geschäftsführern "planvoll getäuscht" worden.

Im Ergebnis verlangt die Gesellschaft nun von ihren Anlegern die Rückzahlung der bisher erhaltenen Ausschüttungen zurück. Andernfalls sei, so z.B. die EuroGrundinvest 18 GmbH & Co. KG in ihrem Anschreiben "zumindest von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit auszugehen [...] sofern nicht kurzfristig Gegenmaßnahmen umgesetzt werden". Wie diese Gegenmaßnahmen aussehen sollen wird jedoch nicht erläutert.

Die Gesellschafter sollen die Ausschüttungen bis zum 30.11.2015 zurückzahlen. Besonders interessant an dieser Vorgehensweise: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) kann der Fonds selbst die Ausschüttungen nicht zurück verlangen, sondern bestenfalls ein Insolvenzverwalter wenn es zur eine Insolvenz der Gesellschaft kommt. Die derzeitigen Forderungen dürften also auf wackeligen Beinen stehen.

KAP Rechtsanwälte haben ihren Mandanten geraten, die Zahlungen nicht zu leisten, so lange die wirtschaftliche Situation der Fonds nicht geklärt ist. Darüber hinaus loten wir für unsere Mandanten die Möglichkeiten von Schadensersatzansprüchen gegen weitere Beteiligte wie z.B. Hintermänner, Treuhänder oder Gründungsgesellschafter aus. Gerade was einen möglichen Zugriff auf die von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Vermögenswerte des Hintermans Malte Hartwieg angeht, sollten Anleger jetzt schnell sein.

KAP Rechtsanwälte erreichen Sie unter: 089-41.61 72.75-0 oder zum weiter direkt zum Thema: http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/euro-grundinvest/