Captura GmbH meldet Insolvenz an – Anleger sollten Ansprüche prüfen

Captura GmbH meldet Insolvenz an – Anleger sollten Ansprüche prüfen
26.10.2015268 Mal gelesen
Die Captura GmbH hat Insolvenz angemeldet. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde vom Amtsgericht München bereits eröffnet.

Geschäftsfeld der Captura GmbH war der Ankauf und die Investition in Grundstücke und Immobilien. Zu diesem Zwecke hat die Captura GmbH bei Anlegern mehr als 33 Millionen Euro eingeworben. Als Anlageform wurden hierbei bevorzugt Nachrangdarlehen und Inhaberschuldverschreibungen gewählt. Attraktiv für Anleger wurde das Angebot der Captura GmbH, weil insbesondere im Rahmen der Nachrangdarlehen mit kurzen Laufzeiten (180 bzw. 360 Tage) und vergleichsweise hohen Zinsen von bis zu 7,95 Prozent geworben wurde. Dabei wurden die Nachrangdarlehen stets als rentabel und sicher für Anleger dargestellt.

Vertrieben wurden die Beteiligungen an der Captura GmbH unter anderem von dem Maklerpool Fonds Finanz Maklerservice GmbH mit Sitz in München. Um möglichst schnell auf dem Markt Fuß zu fassen, hat die Captura GmbH Vermittlern hohe Provisionen von bis zu 15 Prozent für den Vertrieb ihrer Produkte gezahlt. Ein besonders großer Anreiz für die Vermittler also, Anlegern eine Investition in die Captura GmbH zu empfehlen.

Haben Vermittler die Anleger über Risiken im Unklaren gelassen?

Die Vermittler hätten Anleger aber im Rahmen der Beratung über die Risiken einer Investition in die Captura GmbH aufklären müssen. Zunächst galten die Produkte der Captura GmbH in Fachkreisen bereits seit längerem als äußerst riskant - für Anleger bestand also von Anfang an die Gefahr des Totalverlustes ihrer Investition. Diese Gefahr wird noch durch die Besonderheit der vergebenen Nachrangdarlehen erhöht - Forderungen der Anleger aus einem solchen Darlehen werden nämlich tatsächlich erst nachrangig erfüllt. Sämtliche anderen Ansprüche von Drittschuldnern werden also bevorzugt befriedigt. Nur, wenn am Ende noch Vermögen übrig bleibt, wird dies unter den Anlegern mit Forderungen aus Nachrangdarlehen aufgeteilt. Dieses Risiko hat sich nun mit der Insolvenz der Captura GmbH bereits voll verwirklicht. Es erscheint äußerst unwahrscheinlich, dass die Anleger hier nach Abwicklung der Insolvenz noch auf erwähnenswertes Vermögen zugreifen können um ihre Investitionen zurückzuerhalten. Über dieses besonders hohe Risiko im Zusammenhang mit dem Abschluss von Nachrangdarlehen hätten Anleger unbedingt vor Vertragsschluss aufgeklärt werden müssen.

Auch die hohen Provisionen für die Vermittler sind ein Umstand, der potenziellen Anlegern bereits im Rahmen der Beratung mitgeteilt werden muss. Zum einen ergeben sich hieraus für die Captura GmbH hohe Vertriebskosten, welche durch die vermittelten Produkte dann erst einmal wieder eingenommen werden müssen, um überhaupt schwarze Zahlen zu schreiben. Zum anderen ergibt sich für die Vermittler aus den hohen Provisionen ggf. eine gewisse Eigenmotivation, Produkte der Captura GmbH zu empfehlen. Nur, wenn die Anleger diese Zusammenhänge kennen, können sie diese auch zur Grundlage ihrer Investitionsentscheidung machen. Eine Aufklärung hierüber ist demnach unerlässlich.

Hat Sie Ihr Vermittler nicht ausreichend über die Risiken Ihrer Anlage aufgeklärt, ergeben sich hieraus ggf. Schadensersatzansprüche für Sie.

Die Anwaltskanzlei Herfurtner prüft, ob eine Falschberatung auch in Ihrem Fall vorliegt und stellt Ihnen gerne Ihre weiteren Möglichkeiten dar. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf.