Alphapool GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet – Möglichkeiten der Anleger

Alphapool GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet – Möglichkeiten der Anleger
14.10.2015146 Mal gelesen
Anleger der Alphapool GmbH müssen mit finanziellen Verlusten rechnen. Nachdem die Finanzaufsicht BaFin schon im Juli die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben hat, wurde am Amtsgericht Leipzig jetzt auch das Insolvenzverfahren über die Alphapool GmbH eröffnet (Az. 403 IN 840/15).

"Für die Anleger kommt es nun zunächst darauf an, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht anzumelden. Aber auch weitere rechtliche Schritte sollten geprüft werden", sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Denn es sei nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen aller Gläubiger vollauf zu bedienen. "Die Anleger müssen also mit Verlusten rechnen", so Rechtsanwältin Gaber.

Die Alphapool GmbH kaufte Anlegern die Forderungen aus Bausparverträgen bzw. Lebensversicherungen ab. Die Anleger sollten nach mehreren Jahren oder über einen gewissen Zeitraum verteilt Zahlungen erhalten. Mit dem Einzug der Geldforderungen habe die Alphapool GmbH laut BaFin ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft betrieben ohne im Besitz der notwendigen Erlaubnis gewesen zu sein. Daher ordnete die Finanzaufsicht die unverzügliche Abwicklung des Einlagengeschäfts an. "Mit der Abwicklung wäre eigentlich auch die Rückzahlung der Gelder an die Anleger verbunden gewesen. Doch der Insolvenzantrag machte den Anlegern einen Strich durch die Rechnung. Jetzt müssen sie den Verlust ihres Geldes befürchten", erklärt Rechtsanwältin Gaber.

Neben der Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter können die Anleger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen. Die können sich einerseits gegen die Unternehmensverantwortlichen richten, die ein Einlagegengeschäft ohne die notwendige Erlaubnis betrieben haben und andererseits auch gegen die Vermittler. Diese hätten die Anleger umfassend über die Risiken aufklären und auch das Geschäftsmodell auf seine Plausibilität hin überprüfen müssen. "Ist das nicht geschehen, haben die Vermittler möglicherweise gegen ihre Beratungspflicht verstoßen und sich dadurch schadensersatzpflichtig gemacht haben", so Rechtsanwältin Gaber.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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Rechtsanwältin Jessica Gaber

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