Der Joker fliegt aus dem Spiel - Nur noch ein halbes Jahr Zeit für den Darlehenswiderruf

Der Joker fliegt aus dem Spiel - Nur noch ein halbes Jahr Zeit für den Darlehenswiderruf
13.10.2015139 Mal gelesen
Ein neues Gesetz ist auf dem Weg und nimmt den "Widerrufsjoker" aus dem Spiel. Wer sich von seiner Immobilienfinanzierung verabschieden will, muss das bis zum 21. März 2016 erledigt haben.

Der Widerrufsjoker wird immer wieder gern gezogen, um sich von ungünstigen Finanzierungen lösen und sich Sensationszinsen zuwenden zu können. Zahlreiche von 2002 bis zum 2010 abgeschlossene Immobilienfinanzierungen können mit Hinweis auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen recht problemlos rückabgewickelt werden. Allerdings spielt der Gesetzgeber nun eine völlig neue Karte aus: Wird ein am  Mittwoch, 14. Oktober 2015, in 2. Lesung vorgetragener Gesetzentwurf Realität, dann ist pünktlich zum 21. März 2016 Schluss mit dem Thema Darlehenswiderruf. Danach aufgerufene Fälle gelten als verjährt, auch wenn offensichtlich falsche Belehrungen benutzt wurden.

Konkret geht es um den Ausschluss des unbegrenzten Widerrufsrechtes, der Thema der neuen "Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie" ist.  Bislang war nahezu jeder zwischen 2002 und 2010 abgeschlossene Kreditvertrag ungültig, sobald Fehler in den Widerrufsbelehrungen aufgezeigt werden konnten. Das neue Gesetz kappt diese Widerrufsfrist nun konsequent und vor allem im Sinne der Banken, deren Lobby sich offensichtlich gut durchsetzen konnte. Verbraucher haben noch ein knappes halbes Jahr, dann ist jeglicher Anspruch verjährt.

Rechtsanwalt Björn Röhrenbeck, Kaiserslautern, geht nicht davon aus, dass das Gesetz noch gestoppt werden kann - zum einen bedeutet es eine geforderte Anpassung an EU-Recht, zum anderen sei das Verfahren schon so weit fortgeschritten, dass es kaum noch Möglichkeiten gibt, Verbraucherrechte hier fester zu verankern. "Dazu müsste dem Gesetz schon in abschließender Lesung die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat verweigert werden."

Andererseits hat der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht auch eine eigene Sicht der Dinge: "Das Verfahren setzt auch eine deutlich sichtbare Marke: Wer bis 2010 finanziert hat und rückabwickeln möchte, der wird nun letztmalig daran erinnert, seine Rechte wahrzunehmen - und hat dazu ein gutes halbes Jahr Zeit!"

Mehr Infos auf www.kanzlei-roehrenbeck.de