Dieselgate: Schadensersatz für Inhaber von Zertifikate und anderen Derivaten auf Volkswagenaktien?

01.10.2015 175 Mal gelesen
Die Abgasaffäre belastet den Kurs der VW-Aktie schwer. Mittlerweile konzentriert sich die Aufmerksamkeit von Presse und Anlegern jedoch nicht mehr ausschließlich auf die Aktionäre. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Auch die weiteren Kapitalanlagen, die von Volkswagen selbst (wie etwa VW-Anleihen) oder dem Kurs der VW-Aktie (vor allem Zertifikate) abhängen, rücken langsam in den Fokus. Die Abgasaffäre betrifft nicht nur die Aktionäre, sondern auch tausende Anleger mit sehr unterschiedlichen Wertpapieren. Die konkreten Folgen der Turbulenzen rund um VW sind jedoch sehr unterschiedlich. Die Inhaber von VW-Anleihen können auf die nach derzeitigem Sachstand nicht grundlegend gefährdete Solvenz des Autobauers und dessen Töchtern vertrauen. Anders bei Zertifikaten, die auf der VW-Aktie basieren. Denn der erhebliche Kurssturz kann bereits zu greifbaren Verlusten geführt haben. Etwa wenn ein Zertifikat die Barriere durchbrochen hat und deshalb ausgeknockt wurde.

 

Was können Zertifikate-Anleger fordern, wenn die Abgasaffäre für sie solche Verluste mit sich brachte? Da die Herausgeber der Zertifikate sind nicht mit dem VW-Konzern identisch (und damit auch nicht für den Kurssturz verantwortlich sind), müssen deswegen komplexere Ansätze verfolgt werden. Dies zieht die Frage nach sich, ob gegen den VW-Konzern selbst Ansprüche bestehen können. Die Berichterstattung rund um die Abgasaffäre legt immer deutlicher nahe, dass bereits vor Jahren konzernintern wegen der bei den TDI-Motoren eingesetzten Software kritisch nachgefragt worden sei. Dies nährt die Annahme, dass der VW-Konzern den kapitalmarktrechtlichen Mitteilungspflichten wohl lange Zeit nicht pflichtgemäß nachgekommen ist.

 

Interessierte und betroffene Inhaber von Zertifikaten auf VW-Aktien können sich vormerken lassen

 

Deswegen könnten u. U. auch Schadensersatzansprüche von Zertifikatsinhaber gegenüber dem VW-Konzern selbst im Raum stehen. In der zweiten Woche der Abgasaffäre lässt sich jedoch noch nicht endgültig bewerten, wie dieser Ansatzpunkt konkret zugunsten von Zertifkateinhaber umgesetzt werden kann. Denn die Abgasaffäre ist längst noch nicht abgeschlossen und es gibt zudem auch viele unterschiedlich konstruierte Zertifikate auf VW-Aktien. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet interessierten und betroffenen Anleger an, sich auf eine Anlegerliste setzen zu lassen.

 

Weitere Informationen rund um die VW-Abgasaffäre und die für Aktionäre, Anleger und Autokäufer damit verbundenen Rechtsfragen befinden sich auf der Homepage der Kanzlei auf http://www.dr-stoll-kollegen.de/vw-volkswagen-aktie-schadensersatz-nach-kurssturz

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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