VW-Abgasaffäre betrifft Käufer, Anleger und Aktionäre – Wann gibt es Schadensersatz bei Verlusten?

VW-Abgasaffäre betrifft Käufer, Anleger und Aktionäre – Wann gibt es Schadensersatz bei Verlusten?
28.09.2015166 Mal gelesen
Dieselgate weitet sich immer weiter aus. Können betroffene Käufer, Aktionäre und Anleger Schadensersatz fordern? Eine Frage mit vielen Antworten.

Woche zwei der Abgasaffäre ist angebrochen. Volkswagen hat nun angekündigt hat, dass der Konzern sich um die betroffenen Fahrzeuge kümmern werde. Doch bei von Grund auf enttäuschten Kunden bleiben dennoch verschiedene, rechtliche Fragen zurück. Was ist mit den Umweltplaketten und der (künftigen) Steuer? Können Kaufverträge angefochten oder rückabgewickelt werden? Neben tausenden Autokäufern hat die Abgasaffäre auch für Aktionäre und Derivatanleger Folgen.

 

Denn die VW-Aktie hat den Kurssturz zu Beginn der vergangenen Woche nicht wieder gut machen können. Zumal mittlerweile auch in der Presse (z. B. Spiegel Online oder Wirtschaftswoche Online) berichtet wird, dass die Abgasmanipulationen konzernintern bereits seit längerem bekannt sei. Sollte sich dieser Verdacht erhärten, dann stehen für die Aktionäre Schadenersatzansprüche wegen der unterlassenen Marktinformation und Weiteres im Raum. Börsennotierte Unternehmen müssen kapitalmarktrelevante Informationen unverzüglich mitteilen. Bei Verstößen können die z. B. jene Aktionäre, die in diesem Zeitraum Aktien erworben haben, Schadenersatzansprüche geltend machen.

 

Aktionäre, Anleger, Käufer - die Abgasmanipulationen betreffen viele

 

Während die Aktionäre nicht nur auf rechtliche Ansprüche, sonder auch auf die zukünftige Kursentwicklung hoffen können, kann der Kurssturz für die Inhaber von Derivaten bereits zu greifbaren Verlusten geführt haben. Wenn ein Zertifikat die Barriere durchbrochen hat und deshalb ausgeknockt wurde, dann hat dies für die Anleger Folgen. Wenn Anlegern Verluste entstanden sind, dann sind möglich Schadensersatzansprüche interessant. Bei den Zertifikaten müssen hierfür allerdings komplexe Ansatzpunkte verfolgt werden. Denn die Herausgeber der Zertifikate sind nicht mit dem VW-Konzern identisch. Allerdings können wegen der wohl jahrelang nicht unterbundenen Abgasmanipulationen u. U. deliktische Ansprüche gegenüber VW im Raum stehen.

 

Diesel-Audi sollen ebenfalls betroffen sein

 

Rund eine Woche nachdem die Manipulation von Abgaswerten durch VW bekannt wurde, wird die Zahl der Betroffenen nach neuesten Meldungen noch größer. Der Spiegel berichtet in einer aktuellen Meldung, dass auch Audi von den Manipulationen betroffen sei.

 

Weitere Informationen rund um Verbraucher- und Anlegeransprüche wegen der VW-Abgasaffäre befinden sich auch auf der Kanzlei-Homepage auf http://www.dr-stoll-kollegen.de/vw-volkswagen-aktie-schadensersatz-nach-kurssturz sowie auf www.diesel-schaden.com.

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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