CIS Garantie Hebel Plan 07, 08, 09: BaFin ordnet Abwicklung der Fonds an

CIS Garantie Hebel Plan 07, 08, 09: BaFin ordnet Abwicklung der Fonds an
08.09.2015316 Mal gelesen
Die geschlossenen Fonds CIS Garantie Hebel Plan 07, Garantie Hebel Plan 08 und Garantie Hebel Plan 09 müssen abgewickelt werden. Das hat die Finanzaufsicht BaFin entschieden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit Bescheiden vom 12. August 2015 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Abwicklung der Fondsgesellschaften CIS Garantie Hebel Plan 07 GmbH & Co. KG, Garantie Hebel Plan 08 GmbH & Co. KG und Garantie Hebel Plan 09 GmbH & Co. KG aufgegeben. Die Bescheide sind sofort vollziehbar aber noch nicht bestandskräftig, teilte die BaFin am 3. September 2015 mit.

Die betroffenen Investmentfonds seien Kapitalverwaltungsgesellschaften für deren Betrieb eine Erlaubnis der BaFin erforderlich sei. Diese Erlaubnis liege nicht vor. Daher müsse das unerlaubt betriebene Investmentgeschäft abgewickelt werden. Ein Abwickler wurde von der BaFin bereits bestellt. Dieser verwaltet die Vermögensgegenstände der Gesellschaften und verteilt das verbleibende Vermögen unter den Gesellschaftern. Er ist auch berechtigt Insolvenz für die Gesellschaften zu beantragen, falls ein Grund dafür vorliegt.

Initiatorin der drei Fonds CIS Garantie Hebel Plan 7, 8 und 9 ist die CIS Deutschland AG, die auch in den Sog des S&K-Skandals geraten ist. Das prospektierte Emissionsvolumen der drei Fonds soll nach Angaben von "Fonds professionell" online bei rund 350 Millionen Euro liegen. Wie viel Kapital die Anleger tatsächlich investiert haben, ist allerdings unklar.

Wegen des spekulativen Charakters und dem Totalverlust-Risiko haben Verbraucherschützer schon längere Zeit vor diesen Geldanlagen gewarnt, die den Anlegern hohe Renditen versprachen und für die sie beispielsweise ihre Lebens- oder Rentenversicherungen kündigen sollten. Die Rechnung ging für die Anleger allerdings nicht auf. Allerdings müssen sie nicht zwangsläufig auf dem finanziellen Schaden sitzen bleiben. Sie haben auch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Schadensersatzansprüche können aus einer fehlerhaften Anlageberatung, z.B. wenn die Anleger nicht umfassend über die Risiken aufgeklärt wurden, oder auch auf aus Prospektfehlern resultieren. Verschiedene Gerichte haben schon zu Gunsten der Anleger entschieden.

 

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